Flexiblere Rahmenbedingungen für Stadionwettbewerb
Medienmitteilung
Investorenwettbewerb: Stadtrat beantragt 1 Million Franken
Die Stadt Zürich hat die Rahmenbedingungen für den Investorenwettbewerb zum neuen Stadion auf dem Hardturm-Areal angepasst. Der Investorenwettbewerb soll in der zweiten Hälfte 2015 starten. Der Stadtrat unterbreitet dem Gemeinderat im Novemberbrief einen Nachtrag zum Budget 2015 in der Höhe von 1 Million Franken für die Durchführung des geplanten Investorenwettbewerbs.
5. November 2014
Der Stadtrat hat Anfang September 2014 angekündigt, dass er einen Investorenwettbewerb für ein neues Fussballstadion auf dem Hardturm-Areal ausschreiben will (vgl. Medienmitteilung vom 3. September 2014). In den letzten Wochen haben die Projektverantwortlichen der Stadt unter Leitung von Stadtrat Daniel Leupi, Vorsteher des Finanzdepartements, diverse Gespräche mit Investoren und Architekturbüros geführt, die eine Projektidee für ein privat finanziertes Stadion auf dem Hardturm-Areal eingereicht hatten. Aufgrund der Gespräche kam der Stadtrat zum Schluss, dass der ursprünglich gesteckte Rahmen für den Investorenwettbewerb auf Basis der bestehenden städtischen Projekte für das Stadion und die Wohnsiedlung zu eng ist. Die gleiche Stossrichtung regt auch ein Postulat des Gemeinderats an, das den Stadtrat auffordert, den Teilnehmern am Investorenwettbewerb eine grössere Flexibilität hinsichtlich ihrer Projekte zu gewähren. Gleichzeitig soll die von den Stimmberechtigten angenommene kommunale Wohnsiedlung oder ein adäquater Ersatz Teil des Projekts sein.
«Diesen Pass nehmen wir gerne an. Der Stadtrat hat entschieden, die Rahmenbedingungen für den Investorenwettbewerb flexibler zu gestalten», so Stadtrat Daniel Leupi. Der Stadtrat gibt somit alle drei Baufelder frei für neue, privat finanzierte Projekte (Stadion, Wohnsiedlung, Stadion-/Quartierplatz und andere Nutzungen). Aber auch die bereits bestehenden städtischen Projekte für das Stadion (Baufeld B) und die Wohnsiedlung (Baufeld A) können weiterverfolgt werden.
Wichtigste Grundvoraussetzungen für Investorenwettbewerb sind festgelegt
Der Stadtrat beabsichtigt, den Investorenwettbewerb in der zweiten Hälfte 2015 durchzuführen. Aus diesem Grund beantragt er dem Gemeinderat mit dem Novemberbrief einen Nachtrag zum Budget 2015 in der Höhe von 1 Million Franken für die Durchführung eines Investorenwettbewerbs. Die Ausschreibung und Durchführung des Wettbewerbs sollen einem externen Fachbüro in Auftrag gegeben werden. Als erster Schritt wird dieses Fachbüro in einem Auswahlverfahren zu bestimmen sein. Die Stadt und das gewählte externe Fachbüro erstellen dann gemeinsam die Wettbewerbsausschreibung. Mit der Durchführung des Investorenwettbewerbs begibt sich die Stadt Zürich auf Neuland. «Wir kennen das Areal sehr gut. Es ist ein wichtiger Ort, ein Eingangstor von Zürich und Teil des Quartiers. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen – wie etwa die vom Kanton geforderte städtebauliche und architektonische Qualität – sind eine Herausforderung. Professionelle Entwickler, Architektinnen und Investoren wissen das und sind in der Lage, Projekte mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis zu erarbeiten», ist Stadtrat André Odermatt, Vorsteher des Hochbaudepartements, überzeugt.
Die wichtigsten Rahmenbedingungen hat der Stadtrat bereits festgelegt: Das Stadion soll Platz für 20 000 Zuschauerinnen und Zuschauer bieten. Der Anteil an gemeinnützigem Wohnbau muss mindestens demjenigen des städtischen Projekts entsprechen. Das gesamte Projekt soll städtebaulich, funktional und architektonisch sehr gut ins Quartier eingebettet sein, Freiräume für die Quartierbevölkerung ermöglichen sowie eine verkehrsarme Nutzung aufweisen. Gemäss Hochhausleitbild sind auf dem Areal Hochhäuser bis zu achtzig Meter möglich. Der Stadtrat wird dem Investor das Land im Baurecht abgeben.