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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0251, 05.05.2021

Verkehrsanordnung auf der Limmat in Zürich, Ausstiegsstelle Höngger-Wehr

Verfügung Nr. 25/2021 der Kantonspolizei Zürich, Verkehrspolizei-Spezialabteilung, vom 27. April 2021

  1. Beginnend Höhe Liegenschaft Am Wasser 141, auf der rechten Flussseite, bis zur Auswasserungsstelle für Gummiboote beim Höngger-Wehr auf der linken Flussseite, ist mit gelben kugelförmigen Schwimmkörpern (Sperrbojen) die Sperrfläche zu kennzeichnen.
  2. Alle bisherigen Verfügungen und Signalisationen, welche dieser Verfügung widersprechen, sind aufgehoben.
  3. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
  4. Die Verkehrsbeschränkung tritt mit ungenutztem Ablauf der Rekursfrist und dem Anbringen der Signalisation in Kraft.

Die Verfügung Nr. 25/2021 der Kantonspolizei Zürich, Verkehrspolizei-Spezialabteilung, befindet sich im Anhang zu dieser Mitteilung.