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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0275, 19.05.2021

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 11

Für nachstehende Verkehrswege ergehen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität im Quartier folgende Verkehrsvorschrift:

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung (Begegnungszone)

Die Begegnungszone «Schönauring» umfasst:

  • Schönauring
  • Schönauweg, Teilstück Schönauring bis Kehrplatz bei Liegenschaft Nr. 26

In der Begegnungszone kommen folgende Verkehrsregeln zur Anwendung:

  1. Das Signal «Begegnungszone» kennzeichnet Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen die Zufussgehenden und Benützenden von fahrzeugähnlichen Geräten die ganze Verkehrsfläche benutzen dürfen. Sie sind gegenüber Fahrzeugführenden vortrittsberechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern.
  2. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
  3. Das Parkieren ist nur an den durch Signalen oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parkieren.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Es werden aufgehoben:

Schönauring

Die Verfügung des Polizeivorstandes vom 8.5.1972: Parkierungsverbote. a. Das Parkieren (Aufstellen zu andern Zwecken als zum Güterumschlag oder Ein- und Aussteigenlassen) ist verboten: auf der ganzen Länge entlang dem äusseren Fahrbahnrand (gerade Hausnummern). b. Das Parkieren (Aufstellen zu andern Zwecken als zum Güterumschlag oder Ein- und Aussteigenlassen) ist verboten, ausgenommen Montag bis Freitag von 17.00 bis 7.00, Samstag von 12.00 bis Montag 7.00 Uhr: auf dem nördlichen Fahrbahnrand zwischen dem Haus Nr. 63 und dem Zugang zum Kindergarten (inkl.) gegenüber dem Haus Nr. 50.
In der Verfügung des Vorstehers des Polizeidepartements vom 29.9.2014: Einbahnverkehr. Der Verkehr mit Fahrzeugen ist verboten: ab dem Haus Nr. 56 nach der südlichen Einmündung der Strasse Schönauring in die Köschenrütistrasse.
In der Verfügung der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements vom 27.9.2018: Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30), Kreis 11. Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h beschränkt: Schönauring.

Schönauweg

In der Verfügung der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements vom 18.6.2018: Parkierungsverbot. Das Parkieren (Aufstellen zu anderen Zwecken als zum Güterumschlag oder Ein- und Aussteigenlassen) ist verboten: auf dem nördlichen Fahrbahnrand zwischen dem Schönauring und dem Kehrplatz; auf dem südlichen Fahrbahnrand zwischen dem Schönauring und dem Kehrplatz.
In der Verfügung der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements vom 27.9.2018: Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30), Kreis 11. Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h beschränkt: Schönauweg, Teilstück Schönauring bis Kehrplatz bei Liegenschaft Nr. 26.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.