Amtliche Mitteilung
Nummer: 2021/0299, 26.05.2021
Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 12
Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zwecks Freihaltung des Zugangs zum gegenüberliegenden Privatparkplatz folgende Verkehrsvorschrift:
Hohmoos
Parkierungsverbot
Das Parkieren (Aufstellen zu anderen Zwecken als zum Güterumschlag oder Ein- und Aussteigenlassen) ist verboten:
auf dem östlichen Fahrbahnrand von der Dübendorfstrasse bis zur Liegenschaft Nr. 430, gemäss örtlicher Signalisation.
Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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