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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0328, 09.06.2021

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 7

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zur Gewährleistung der Zufahrt folgende Verkehrsvorschrift:

Forrenweidstrasse
Parkierungsverbot

Das Parkieren (Aufstellen zu anderen Zwecken als zum Güterumschlag oder Ein- und Aussteigenlassen) ist verboten:
auf dem nordöstlichen Fahrbahnrand gegenüber dem Haus Nr. 20.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierung, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.