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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0522, 01.09.2021

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 5

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht auf Antrag folgende Verkehrsvorschrift:

Josefstrasse
Parkplatz für gehbehinderte Fahrzeugführende

Als Parkplatz für gehbehinderte Fahrzeugführende wird folgende Fläche bezeichnet:
auf dem südwestlichen Fahrbahnrand entlang der Liegenschaften Nrn. 163 und 165, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen des Signals, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierung, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.