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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0612, 06.10.2021

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 7

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Quartier folgende Verkehrsvorschrift:

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung (Begegnungszone)

Die Begegnungszone «Streulistrasse» umfasst:

  • Streulistrasse, Teilstück Hegibachstrasse bis Liegenschaft Nr. 77 (inkl.)

In der Begegnungszone kommen folgende Verkehrsregeln zur Anwendung:

  1. Das Signal «Begegnungszone» kennzeichnet Strassen in Wohn- oder Geschäfts-bereichen, auf denen die Zufussgehenden und Benützerinnen sowie Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten die ganze Verkehrsfläche benutzen dürfen. Sie sind gegenüber Fahrzeugführenden vortrittsberechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern.
  2. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
  3. Das Parkieren ist nur an den durch Signalen oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parkieren.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Es werden aufgehoben:

Streulistrasse

In der Verfügung der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements vom 10.1.2017: Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30). Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h beschränkt: - Streulistrasse, Teilstück Hegibachstrasse bis Liegenschaft Nr. 77 (inkl.).
In der Verfügung der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements vom 26.2.2019: Zone mit Parkierungsverbot. Das Parkieren (Aufstellen zu andern Zwecken als zum Güterumschlag oder Ein- und Aussteigenlassen) ist verboten, ausgenommen auf den Parkfeldern gemäss örtlicher Markierung und Signalisation: - Streulistrasse, Teilstück Hegibachstrasse bis Liegenschaft Nr. 77 (inkl.).

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.