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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0614, 06.10.2021

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 7

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht aus Gründen der Verkehrssicherheit folgende Verkehrsvorschrift:

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30)

Die Höchstgeschwindigkeit in der Zone «Adlisbergstrasse» wird auf 30 km/h beschränkt und umfasst:

  • die Adlisbergstrasse, zwischen der Kurhausstrasse und der unbenannten Querverbindung zur Dreiwiesenstrasse (Kat.-Nr. HO1316)

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.