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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0618, 06.10.2021

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 3

Für nachstehenden Verkehrsweg ergehen aus Gründen der Verkehrssicherheit folgende Verkehrsvorschriften:

Meinrad-Lienert-Strasse
Halteverbot

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
auf dem südwestlichen platzartigen Trottoir bei der Einmündung in die Marienstrasse;
auf dem südöstlichen platzartigen Trottoir bei der Einmündung in die Marienstrasse.

Parkflächen

Das Stehenlassen von Motorrädern, Motorfahrrädern und Fahrrädern ist gestattet:
auf dem südwestlichen Fahrbahnrand entlang dem Haus Marienstrasse Nr. 16
(Seite Meinrad-Lienert-Strasse), gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.