Amtliche Mitteilung
Nummer: 2021/0623, 06.10.2021
Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 11
Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zwecks Verkehrssicherheit folgende Verkehrsvorschrift:
Schaffhauserstrasse
Fahranordnung Rechtsabbiegen
Bei den beiden Ausfahrten der Tankstelle (Liegenschaft Nr. 459) auf die Schaffhauserstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.
Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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