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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2021/0623, 06.10.2021

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 11

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zwecks Verkehrssicherheit folgende Verkehrsvorschrift:

Schaffhauserstrasse
Fahranordnung Rechtsabbiegen

Bei den beiden Ausfahrten der Tankstelle (Liegenschaft Nr. 459) auf die Schaffhauserstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ein Übersichtsplan befindet sich im Anhang. Massgebend ist allein der Verfügungstext.