Mobile Menu

Global Navigation

Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0197, 23.03.2022

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 5

Die folgende, noch nicht in Rechtskraft erwachsene Verfügung der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements vom 18.2.2022, publiziert am 2.3.2022 (Nr. 2022/0120), wird nochmals überarbeitet und somit wiedererwägungsweise aufgehoben:

«Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 5

Für nachstehende Verkehrswege ergehen zur Unterbindung von unerwünschtem Durchgangsverkehr von schweren Motorwagen und Gesellschaftswagen sowie zur Verhinderung von übermässigem Strassenlärm folgende Verkehrsvorschriften:

Förrlibuckstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit schweren Motorwagen und Gesellschaftswagen ist in beide Fahrtrichtungen verboten, ausgenommen Zubringerdienst:
zwischen der Hardturmstrasse West und der Duttweilerstrasse, gemäss örtlicher Signalisation.

Hardturmstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit schweren Motorwagen und Gesellschaftswagen ist in beide Fahrtrichtungen verboten, ausgenommen Zubringerdienst:
zwischen der Bernerstrasse Süd und der Förrlibuckstrasse Ost, gemäss örtlicher Signalisation.

Es werden aufgehoben:

Förrlibuckstrasse

In der Verfügung des Vorstehers des Polizeidepartements vom 21.6.1976: Fahranordnung. Das Linksabbiegen ist verboten, bei der nordwestlichen Einmündung der Förrlibuckstrasse/Sportweg in das östliche Teilstück der Förrlibuckstrasse.
In der Verfügung des Vorstehers des Polizeidepartements vom 17.6.1983: Fahrverbot. Der Verkehr mit Fahrzeugen ist von der Duttweilerstrasse an in Fahrtrichtung stadtauswärts verboten, ausgenommen die Zufahrt bis Parkhaus Förrlibuckstrasse Nr. 151, Montag bis Freitag von 21.30–5.30 Uhr, an Samstagen bis 6.30 Uhr sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen bis 7.30 Uhr. Fahranordnung. Das Linksabbiegen ist bei der östlichen Einmündung in die Hardturmstrasse verboten, Montag bis Freitag von 21.30–5.30 Uhr, an Samstagen bis 6.30 Uhr sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen bis 7.30 Uhr. Fahrverbot. Der Verkehr mit Fahrzeugen ist bei der östlichen Einmündung der Förrlibuckstrasse in Fahrtrichtung stadtauswärts verboten, Montag bis Freitag von 21.30–5.30 Uhr, an Samstagen bis 6.30 Uhr sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen bis 7.30 Uhr.

Hardturmstrasse

In der Verfügung des Vorstehers des Polizeidepartements vom 8.8.1986: Fahrverbot. Der Verkehr mit Fahrzeugen ist bei der östlichen Einmündung der Förrlibuckstrasse in Fahrtrichtung stadtauswärts verboten, ausgenommen ist der Verkehr mit Fahrrädern, Montag bis Freitag von 21.30–5.30 Uhr, an Samstagen bis 6.30 Uhr sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen bis 7.30 Uhr.
In der Verfügung des Vorstehers des Polizeidepartements vom 6.6.2016: Gemeinsamer Rad-/Fussweg. Als gemeinsamer Rad-/Fussweg wird bezeichnet: der nördliche Fussweg zwischen der westlichen Einmündung der Förrlibuckstrasse und der Pfingstweidbrücke, gemäss örtlicher Signalisation.
Die Verfügung der Vorsteherin des Polizeidepartements vom 5.3.2020: Fahrverbot. Der Verkehr mit Lastwagen ist von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr verboten, stadteinwärts von der Bernerstrasse Süd nach der Förrlibuckstrasse Ost, gemäss örtlicher Signalisation.
»

Die Begründung zur wiedererwägungsweisen Aufhebung ist im Anhang einsehbar.