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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0256, 13.04.2022

Temporäre Verkehrsvorschriften, Kreis 10

Aufgrund des städtischen Projekts «Brings uf d'Strass!» werden ausgewählte Strassen mit reduziertem Verkehrsaufkommen temporär gesperrt und bespielbar gemacht. Für die nach-genannte Strasse ergeht ab 8. August 2022 bis 16. September 2022 folgende Verkehrsvor-schrift:

Zschokkestrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern ist verboten:
zwischen der Rosengartenstrasse und Corrodistrasse mit dem Zusatz: Zubringerdienst gestattet.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, mit stadtinterner Einsprache schriftlich eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften sind im Anhang einsehbar.