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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0285, 11.05.2022

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 7

Für nachstehenden Verkehrsweg ergehen zur Erhöhung der Sicherheit für die Zufussgehenden durch Erstellung eines von der Fahrbahn baulich abgetrennten Trottoirs folgende Verkehrsvorschriften:

Katzenschwanzstrasse
Parkflächen

a. Das Stehenlassen von Personenwagen ist gestattet, Montag bis Sonntag von 9.00 bis 20.00 Uhr, aber nur bis 6 Stunden und auf Parkuhrfeldern gegen Gebühr:
in der Parknische gegenüber der Katzentischstrasse, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.
b. Das Stehenlassen von Motorrädern ist gestattet:
am nordöstlichen Ende in der Parknische gegenüber der Katzentischstrasse, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Es wird aufgehoben:

Katzenschwanzstrasse

In der Verfügung der Vorsteherin des Polizeidepartements vom 10.12.1999: Parkplatz gegenüber der Katzentischstrasse. Parkflächen. Das Stehenlassen von Personenwagen ist gestattet, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften sind im Anhang einsehbar.