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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0424, 29.06.2022

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 6

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zwecks Verbesserung der Netzqualität für den Veloverkehr folgende Verkehrsvorschrift:

Universitätstrasse
Fahranordnung Rechtsabbiegeverbot

Das Abbiegen nach rechts ist verboten, ausgenommen ist der Verkehr mit Fahr- und Motorfahrrädern:

bei der Einmündung der Universität- in die Sonneggstrasse.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen des Signals rechtsverbindlich.

Es wird aufgehoben:

Universitätstrasse

In der Verfügung des Polizeivorstandes vom 25.3.1981: Rechtsabbiegeverbot. Das Rechtsabbiegen ist verboten: bei der Einmündung in die Sonneggsstrasse.

Gegen diese Anordnung kann beim Stadtrat (Postfach, 8022 Zürich) innert 30 Tagen ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einenAntrag und eine Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften sind im Anhang einsehbar. Darin befindet sich ein Übersichtsplan. Verbindlich für die Verkehrsvorschriften ist der Verfügungstext.