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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0639, 12.10.2022

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 3

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht aus Gründen der Verkehrssicherheit folgende Verkehrsvorschrift:

Schimmelstrasse
Halteverbot

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
auf dem Platz vor der Liegenschaft Nr. 1, gemäss örtlicher Signalisation.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen des Signals rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften sind im Anhang einsehbar. Darin befindet sich ein Übersichtsplan. Verbindlich für die Verkehrsvorschriften ist der Verfügungstext.