Amtliche Mitteilung
Nummer: 2022/0681, 09.11.2022
Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 11
Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zwecks Verkehrssicherheit folgende Verkehrsvorschrift:
Gubelstrasse
Kein Vortritt
Der Vortritt wird aufgehoben:
bei der Einmündung der Schulstrasse in die Fahrtrichtung nach Südosten.
Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen des Signals, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierung, rechtsverbindlich.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Die Unterlagen zu der Verkehrsvorschrift sind im Anhang einsehbar. Darin befindet sich ein Übersichtsplan. Verbindlich für die Verkehrsvorschrift ist der Verfügungstext.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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