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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2022/0711, 23.11.2022

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 10

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zwecks Einrichtung einer Veloführung im Gegenverkehr und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit folgende Verkehrsvorschrift:

Waidstrasse
Parkflächen «Blaue Zone», Postleitzahlkreis 8037

Das Parkieren von Motorwagen ist an Werktagen von 8.00 bis 19.00 Uhr nur für eine bestimmte Zeit gemäss örtlicher Signalisation bzw. Markierung und der hinter der Frontscheibe des Fahrzeuges anzubringenden Parkscheibe für die «Blaue Zone» gestattet. Die Ankunftszeit ist auf der Parkscheibe zutreffend einzustellen und darf bis zur Wegfahrt nicht mehr verändert werden. Ausgenommen sind Anwohnende und Geschäftsbetriebe gemäss Artikel 2 der Parkkartenvorschriften über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen (Parkkartenvorschriften vom 27.11.2011, mit Änderung vom 1.1.2013) und Inhabende von Tages- und Schichtbewilligungen:
zwischen der Dorf- und der Trottenstrasse,
zwischen der Trotten- und der Nordstrasse,
zwischen der Nord- und der Lehenstrasse,
gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Es wird aufgehoben:

Waidstrasse

In der Verfügung der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements vom 19.4.2022: Parkflächen «Blaue Zone», Postleitzahlkreis 8037. Die Parkflächen der Blauen Zone am westlichen Fahrbahnrand der Waidstrasse: zwischen der Dorf- und der Trottestrasse; zwischen der Trotte- und der Nordstrasse; zwischen der Nord- und der Zschokkestrasse.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften sind im Anhang einsehbar. Darin befindet sich ein Übersichtsplan. Verbindlich für die Verkehrsvorschriften ist der Verfügungstext.