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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0045, 17.01.2024

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 6

Für nachstehenden Verkehrsweg auf dem öffentlich zugänglichen Areal der Universität Zürich Irchel ergeht auf Antrag der Eigentümerschaft folgende Verkehrsvorschrift zur Sicherstellung des Brandschutzes:

Winterthurerstrasse, Areal der Universität Zürich Irchel
Halteverbot

Jedes freiwillige Halten ist verboten:
vor dem nach Südwesten gerichteten Garagentor der Betriebsfeuerwehr im Untergeschoss der Liegenschaft Winterthurerstrasse Nr. 194 (Gebäude Y10, Etage D), gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen des Signals, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.         

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.