Amtliche Mitteilung
Nummer: 2024/0060, 24.01.2024
Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 10
Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zur Schulwegsicherung folgende durch Markierungen zu kennzeichnende Verkehrsvorschrift:
Imfeldstrasse
Halteverbot
Jedes freiwillige Halten ist verboten:
bei der Einmündung in die Nordstrasse, auf beiden Fahrbahnrändern südwestlich des Fussgängerstreifens auf einer Länge von rund 5 m, gemäss örtlicher Markierung.
Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Anbringen der Markierungen rechtsverbindlich.
Es wird aufgehoben:
Imfeldstrasse
In der Verfügung des Vorstehers des Polizeidepartements vom 7.12.1993: Parkflächen «Blaue Zone», Postleitzahlkreis 8037 wird aufgehoben: am südöstlichen Fahrbahnrand entlang der Liegenschaft Nr. 7 (entspricht -1 Parkplatz).
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.
Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.
Rubrik | 12 Verkehrsvorschriften |
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