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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0075, 31.01.2024

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 4

Für nachstehende Verkehrswege ergeht zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität folgende Verkehrsvorschrift:

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30)

Die bestehende Zone «Kanzlei», in der die Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h beschränkt ist, wird um folgende Strassen ergänzt:

  • Kanzleistrasse, Teilstück Rotwandstrasse bis Badenerstrasse
  • Rotwandstrasse, Teilstück Badenerstrasse bis Stauffacherstrasse
  • St. Jakobstrasse, Teilstück Kanzleistrasse bis Stauffacherstrasse

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.