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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0085, 07.02.2024

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 2

Koordiniert mit der Planauflage des Strassenbauprojekts des Tiefbauamts der Stadt Zürich gemäss § 16 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ergehen für nachstehende Verkehrswege folgende Verkehrsvorschriften:

Seestrasse
Gemeinsamer Rad-/Fussweg

Als gemeinsamer Rad-/Fussweg wird bezeichnet:
der baulich abgetrennte Weg am östlichen Fahrbahnrand zwischen den Liegenschaften Nr. 361 und Nr. 365, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Bachstrasse
Gemeinsamer Rad-/Fussweg

Als gemeinsamer Rad-/Fussweg in beide Fahrtrichtungen wird bezeichnet:
die Unterführung zwischen der Bachstrasse und der Seestrasse, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierungen, rechtsverbindlich.

Es werden aufgehoben:

Bachstrasse

Die Verfügung der Vorsteherin des Polizeidepartements vom 16.6.2003: Gemeinsamer Rad- und Fussweg. Als gemeinsamer Rad- und Fussweg, mit Fahrverbot für Motorfahrräder, wird bezeichnet: die Unterführung zwischen der Seestrasse und dem Mythenquai.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen. Die Rechtsmittelfrist beginnt erst mit der koordinierten Publikation des Strassenprojekts gemäss §16 StrG im Kantonalen Amtsblatt vom 9.2.2024 zu laufen.

Unterlagen zum Strassenbauprojekt und den Verkehrsvorschriften sind ab Beginn der Rechtsmittelfrist während 30 Tagen unter www.stadt-zuerich.ch/planauflagen sowie im 4. Stock des Tiefbauamts der Stadt Zürich öffentlich einsehbar (Werdmühleplatz 3, Amtshaus V; jeweils von Mo.-Do. von 07-18 Uhr sowie am Fr. von 07-17 Uhr).