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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0130, 14.02.2024

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 6

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht aus Gründen der Verkehrssicherheit folgende Verkehrsvorschrift:

Culmannstrasse
Fahrverbot

Der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern ist verboten:
auf der platzartigen Fläche und der zuführenden Rampe bei der Liegenschaft Nr. 99, gemäss örtlicher Signalisation.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen der Signale rechtsverbindlich.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu der Verkehrsvorschrift können im Anhang eingesehen werden.