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Amtliche Mitteilung

Nummer: 2024/0136, 21.02.2024

Permanente Verkehrsvorschriften, Kreis 6

Für nachstehenden Verkehrsweg ergeht zur Sicherstellung des Brandschutzes sowie von Parkmöglichkeiten für Zweiräder folgende Verkehrsvorschrift:

Stüssistrasse
Parkflächen

Das Stehenlassen von Motorrädern, Motorfahrrädern und Fahrrädern ist gestattet:
auf dem westlichen Fahrbahnrand bei der Liegenschaft Hotzesteig Nr. 11, gemäss örtlicher Signalisation und Markierung.

Die Verkehrsvorschrift wird mit dem Aufstellen des Signals, beziehungsweise mit dem Anbringen der Markierung, rechtsverbindlich.

Es wird aufgehoben:

Stüssistrasse

In der Verfügung des Polizeivorstandes vom 30.10.1991: Parkflächen «Blaue Zone», Postleitzahl 8057 wird aufgehoben: zwischen der Irchelstrasse und der Strasse Im Eisernen Zeit, entlang der Liegenschaften Stüssistrasse Nrn. 51/53 und Hotzesteig Nr. 11 (entspricht -3 Parkplätzen).

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Stadtrat Zürich, Postfach, 8022 Zürich, schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer ein Neubeurteilungsbegehren stellt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund der verfügten Verkehrsanordnung ein persönlicher Nachteil erwächst. Die Verfahrenskosten sind von der unterliegenden Partei zu tragen.

Die Verfügung (inkl. Übersichtsplan zum geplanten Vollzug) und die Unterlagen zu den Verkehrsvorschriften können im Anhang eingesehen werden.