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Die Stadt Zürich gewährleistet die systematische Lohngleichheit

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich will die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann als Arbeitgeberin garantieren. Dies ist ein Ziel des Gleichstellungsplans 2014–2018 und der nationalen Charta «Lohngleichheit im öffentlichen Sektor». Die Stadt Zürich hat deshalb das städtische Lohnsystem auf die systematische Einhaltung der Lohngleichheit überprüft. Die Resultate sind erfreulich: Der nicht erklärbare Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern beträgt vergleichsweise tiefe 0,6 Prozent.

30. August 2017

Das Human Resources Management der Stadt Zürich hat eine Überprüfung des städtischen Lohnsystems durchgeführt. Das Resultat ist sehr gut: Im Vergleich zu anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beträgt der unerklärbare Lohnunterschied zu Ungunsten der weiblichen Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung tiefe 0,6 Prozent.

10,6 Prozent weniger Lohn für Frauen – 0,6 Prozent davon nicht erklärbar

Die bei der städtischen Verwaltung angestellten Frauen verdienen zwar im Durchschnitt 10,6 Prozent weniger als die Männer; 10,0 Prozent werden jedoch durch objektive Faktoren wie das jeweilige betriebliche Kompetenzniveau (Anforderungen des Arbeitsplatzes), die berufliche Stellung, die Anzahl Dienstjahre, das Ausbildungsniveau oder die Berufserfahrung erklärt. 0,6 Prozent des Lohnunterschieds sind nicht erklärbar.

Die Stadt Zürich ist als Arbeitgeberin gut unterwegs

Die Pflege des städtischen Lohnsystems bleibt wichtig und ist auch als Ziel im Gleichstellungsplan 2014–2018 und in der von der Stadt im Jahr 2016 unterzeichneten nationalen Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor definiert. «Die Stadt Zürich ist eine grosse Arbeitgeberin und soll ein Vorbild sein. Öffentliche Gelder dürfen nicht in diskriminierende Löhne fliessen. Wir müssen weiterhin Massnahmen treffen, um den verfassungsmässigen Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche und gleichwertige Arbeit in unserem Einflussbereich tatsächlich zu erreichen», sagt Stadtpräsidentin Corine Mauch. «Wir stehen auch im Vergleich zur Privatwirtschaft oder anderen Verwaltungen gut da», bekräftigt Stadtrat Daniel Leupi, Vorsteher des Finanzdepartements. «Um die Lohngleichheit weiterhin sicherzustellen, wird die Stadt Zürich die Ergebnisse in den kommenden Jahren erneut überprüfen.»

Überprüfung mit Analysemethode des Bundes

Die Überprüfung der Lohngleichheit beim städtischen Personal erfolgte mit der Analysemethode «Logib» des Bundes. Für die Überprüfung wurde eine externe Fachperson beigezogen. Logib berechnet in einem standardisierten Modell mittels Regressionsanalysen den Einfluss von objektiven Faktoren (Ausbildung, Berufserfahrung, Dienstalter, Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes, berufliche Stellung) auf den Lohn. Zusätzlich wird das Geschlecht als unabhängige Variable einbezogen, es darf also keinen signifikanten Einfluss auf den Lohn haben. Die Regressionsanalyse ist eine wissenschaftlich und juristisch anerkannte Methode um zu ermitteln, ob ein Unternehmen die Lohngleichheit systematisch einhält oder nicht.

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