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Schulisches Standortgespräch (SSG)

Die Förderung von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen und die sonderpädagogischen Angebote werden im Kanton Zürich auf den Grundsatz der Integration ausgerichtet.

Die Regelschule als Ort für das gemeinsame Lernen anerkennt, dass Schülerinnen und Schüler sich hinsichtlich Entwicklungsstand, Lern- und Leistungsfähigkeit, sozialer und sprachlicher Herkunft oder Verhalten unterscheiden. Ein individualisierender und integrativer Unterricht mit entsprechenden Rahmenbedingungen unterstützt die Entwicklung und das Lernen aller Schülerinnen und Schüler und nutzt die Chancen der Gemeinschaft.

Darum werden Kinder mit besonderen sonderpädagogischen Bedürfnissen möglichst innerhalb der Regelklasse gefördert, indem einerseits Fachpersonen die Klassenlehrperson unterstützen und beraten und andererseits integrative und individualisierende Unterrichtsformen eingesetzt werden. Durch diese Zusammenarbeit können Ressourcen, Wissen und Erfahrung des ganzen Schulteams genutzt und die Schule als Ganzes gestärkt werden.

Die Grundlage für die  Zuweisung zu sonderpädagogischen Massnahmen ist ein schulisches Standortgespräch.
An diesem Gespräch nehmen beide Eltern sowie das Kind teil. Die Teilnehmenden bereiten sich mit dem Vorbereitungsforumlar auf das SSG vor.

Die entsprechenden SSG-Formulare (Vorbereitung Volksschule 1 und Volksschule 2) finden Sie unter Volksschulamt

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