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Regeln

Wissenswertes

Absenzen

Bitte informieren Sie immer Lehrperson oder Betreuerin Ihres Kindes im Voraus, falls Ihr Kind einmal die Schule nicht besuchen kann. Achten Sie auf die Regelung, die die Klassenlehrperson oder Betreuerin mit Ihnen abmacht.

 

Ansprechpersonen

Ihre Ansprechperson ist immer die Lehrperson oder Betreuerin Ihres Kindes. Erst wenn ein Gespräch mit der direkten Ansprechperson scheitert, wenden Sie sich an die Schulleitung.

Ferienverlängerung

Für eine Ferienverlängerung müssen Jokertage eingesetzt werden.

Hausordnung

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben im Schulhaus und auf dem Schulareal. Zu Beginn der 1. und 4. Klasse bringt Ihr Kind die Hausordnung nach Hause, damit Sie die Gelegenheit haben unsere Regeln kennenzulernen. Die Hausordnung ist für alle verbindlich.

Jokertage

Die Volksschulordnung (§30) erlaubt, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben können. Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen (Formular) spätestens 2 Tage vor der geplanten Absenz der Klassenlehrperson mit. Die Jokertage können nur pro Schuljahr bezogen werden, nicht bezogene Jokertage verfallen. Die Schülerinnen und Schüler sind gemäss Anweisungen der Lehrpersonen zur Nacharbeit (Nachholung des verpassten Unterrichtsstoffes) verpflichtet. An folgenden Anlässen können keine Jokertage bezogen werden: Besuchstagen, Sporttagen, Anlässe der Schuleinheit oder der einzelnen Stufen, Exkursionen, Schulreisen, Klassenlagern, Projektwochen, Prüfungen/Tests.

Urlaub

Urlaubsgesuche sollten eine Ausnahme sein! Für einen Urlaub müssen Sie ein Gesuch bei der Schulleitung einreichen. Für einen Urlaub müssen die Jokertage eingesetzt werden.

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