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Integrative Förderung (IF)

Unser Heilpädagoge sagt...



Das neue Volksschulgesetz verpflichtet zur Integration sowohl auf der Sekundarstufe B, wie auch auf der Sekundarstufe A. Als Heilpädagoge unterstütze ich dabei nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Lehrerinnen und Lehrer. Damit diese Unterstützung möglichst wirkungsvoll ist, arbeite ich eng mit dem Schulsozialarbeiter und dem schulpsychologischen Dienst zusammen.


Wie gehe ich vor?
Zuerst kommt jemand auf mich zu und schildert mir eine Beobachtung. Das kann ein Jugendlicher sein, der merkt, dass er mit dem Schulstoff Schwierigkeiten hat. Es kann auch eine Lehrperson sein, die sich Sorgen macht, weil die Noten einer Schülerin oder eines Schülers schlecht werden. Zudem kann ich bei meinen Unterrichtsbesuchen viel beobachten und darauf reagieren. Sobald ich so etwas erfahren habe, versuche ich herauszufinden, warum es nicht klappt mit dem Lernen. Es kann sein, dass jemand plötzlich eine Augenkrankheit hat und darum nicht mehr die Zahlen an der Wandtafel sieht oder dass in der Familie ein grosser Streit vorgekommen ist. Vielleicht ist der Jugendliche einfach unterfordert oder es ist nochmal etwas ganz anderes. Es gibt unzählige Ereignisse, die das Lernen beeinträchtigen. Sobald ich herausgefunden habe, was die Ursache ist, kann ich eine Förderplanung erstellen, damit ich zusammen mit dem Jugendlichen schrittweise ein Lernen ermöglichen kann.

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