Die Vision von Grün Stadt Zürich lautet: «Zürich grüner.» Denn die Grün- und Freiräume der Stadt Zürich sind entscheidend für die Lebensqualität der Bevölkerung und für die Stadtnatur. Das Grünbuch hält den Zielzustand und die Leistungen von Grün Stadt Zürich fest und basiert auf der Gemeindeordnung, den Vorgaben des Stadtrats sowie auf städtischen Strategien und Fachplanungen, deren Grundlage der kommunale Richtplan SLöBA ist. Weitere Grundlagen sind Gesetzte und Planungen auf kantonaler wie Bundesebene.
Die Bevölkerung in der Stadt Zürich und in den angrenzenden Städten und Gemeinden wächst. Im RZU-Dialogprozess «Agenda Wachstum+» arbeiten deshalb Vertreter*innen der Stadt Zürich und angrenzenden Städten und Gemeinden grenzüberschreitend zusammen. Im Fokus für Grün Stadt Zürich stehen der Grenzraum Adliswil, Kilchberg und Zürich-Süd, der Landschaftsraum Katzenseen sowie das Verbindungscluster Schlieren-Zürich.
Die kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO) regelt die zulässige Bau- und Nutzweise der Grundstücke, sofern nicht eidgenössisches oder kantonales Recht gilt.
Der Stadtrat hat am 12. März 2025 die öffentliche Auflage einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung «Baumerhalt» verabschiedet, welche einen stadtweiten Schutz des wertvollen Baumbestands einführt.
Das Bildungskonzept bietet Einblicke in die Arbeit der Naturschullehrpersonen, den politischen Auftrag sowie die Ziele einer wirkungsorientierten Umweltbildung in der Natur.
Die Ziele dieses Übereinkommens, die in Übereinstimmung mit seinen massgeblichen Bestimmungen verfolgt werden, sind die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung, der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile, insbesondere durch angemessenen Zugang zu genetischen Ressourcen und angemessene Weitergabe der einschlägigen Technologien unter Berücksichtigung aller Rechte an diesen Ressourcen und Technologien sowie durch angemessene Finanzierung.
Die Kleingärten der Stadt Zürich werden biologisch bewirtschaftet. Bei Erden, Düngern und Pflanzenschutzmitteln sind nur für den Biogarten zugelassene Hilfsmittel erlaubt.
Die Bio Suisse Richtlinien regeln die Kontrolle und Deklaration gemäss den Anforderungen der Verordnung über den ökologischen Landbau der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizer Bio-Verordnung, geht aber in der Produktionstechnik (Pflanzenbau, Tierhaltung) und in der Verarbeitung teil weise bedeutend weiter.
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2020 die Bodenstrategie Schweiz verabschiedet. Diese ist ein Orientierungsrahmen, damit auch künftige Generationen von den vielfältigen Leistungen des Bodens profitieren können.
Die Gesetze über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel bezwecken die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel zu erhalten; bedrohte Tierarten zu schützen; die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden an Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen; eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd zu gewährleisten. Es stellt zudem Grundsätze auf, nach denen die Kantone die Jagd zu regeln haben. Ergänzt wird dies durch die Verordnungüber die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel auf Bundesebene.
Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS und Ortsbildschutz gewährleistet den Schutz von Ortbildern in der Schweiz durch das Planungsrecht. Dafür sind in erster Linie die Gemeinden zuständig. Sie bezeichnen Schutzzonen und erlassen Gestaltungsvorschriften.
Die digitale Zeitreise entstand 2018 zum 125-jährigen Jubiläum der ersten Eingemeindung. Sie beleuchtet die Entwicklungen der Stadt Zürich zur Grossstadt.
Die Fachplanungen Stadtnatur, Stadtbäume und Hitzeminderung wurden jeweils mit einem Stadtratsbeschluss verabschiedet und definieren verbindliche Ziele und Umsetzungsagenden für die verschiedenen Dienstabteilungen.
Basierend auf der Massnahmenplanung des Kantons Zürich soll in Siedlungsgebieten zukünftig der natürliche Wasserhaushalt erhalten oder nachgebildet werden. Ziel ist es, einen Grossteil des jährlichen Niederschlags lokal versickern, verdunsten und von Pflanzen aufnehmen zu lassen. Hier setzt die Fachplanung Regenwasser im Siedlungsraum an.
Mit dem «Fil Bleu Glatt» werden das Gerinne und die Uferräume entlang der Glatt schrittweise aufgewertet, neu vernetzt und erlebbar gemacht. Bis 2034 entsteht ein durchgehendes Erholungsgebiet am Wasser mit Uferwegen, Ruheoasen und Zugängen zum Fluss. Träger des Projekts sind der Kanton Zürich sowie die Städte Dübendorf, Wallisellen, Zürich und Opfikon.
Im Rahmen der Freiraumversorgung bietet die Stadt Zürich ihrer wohnenden und arbeitenden Bevölkerung zu Fuss gut erreichbares Angebot an städtischen Freiräumen.
Das Pachten einer Garten- oder Grünfläche ist an Bedingungen und Grundsätze geknüpft. Die Gartenordnung der Stadt Zürich regelt die Nutzung und Bewirtschaftung.
Der Wald ist ein Gut, das es zu erhalten gilt. Trockenheit, Klimawandel, Schadorganismen oder Wildverbiss beeinflussen seine Gesundheit.
Die Gemeindeordnung ist die Verfassung der Stadt Zürich. Sie regelt insbesondere die Grundzüge der Organisation der Stadt und die Zuständigkeiten ihrer Organe.
Mit dem Geschäftsbericht legt der Stadtrat jährlich Rechenschaft ab über seine Tätigkeit. Sämtliche Berichte seit 1859 liegen in digitalisierter Form vor.
Das Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz) soll den Wald in seiner Fläche und in seiner räumlichen Verteilung erhalten; den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft schützen; dafür sorgen, dass der Wald seine Funktionen, namentlich seine Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion (Waldfunktionen) erfüllen kann; die Waldwirtschaft fördern und erhalten. Es soll ausserdem dazu beitragen, dass Menschen und erhebliche Sachwerte vor Lawinen, Rutschungen, Erosion und Steinschlag (Naturereignisse) geschützt werden. Ergänzt wird dieses durch das kantonale Waldgesetz.
Die Holzenergieposition (STRB Nr. 0983/2023) legt die Grundsätze für die nachhaltige Nutzung von Holzenergie und Beschaffung von Holzbrennstoffen durch die städtischen Dienstabteilungen und Energiedienstleistenden fest. Sie verfolgt das Ziel, die knappe Ressource Holz energetisch optimal zu nutzen. Gleichzeitig soll eine möglichst hohe Klimaschutzwirkung und eine möglichst geringe zusätzliche Belastung der Luftqualität im städtischen Raum erzielt werden. Die Holzenergieposition präzisiert damit die städtische Energie- und Umweltpolitik für den Energieträger Holz. Sie stützt sich auf die relevanten, übergeordneten Politiken des Bundes und des Kantons.
Die Stadt entwickelt ihren Immobilienbestand nach strategischen Vorgaben, die sich am Nachhaltigkeitsziel und der wachsenden Zürcher Bevölkerung orientieren.
Zürich bietet über 70 Park- und Grünanlagen. Viele der grünen Oasen haben historische Bedeutung, andere sind modern oder wild-romantisch. Auf den jeweiligen Seiten der historischen Anlagen finden sich Infoblätter und Broschüren mit weiterführenden Informationen.
Im Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte von kommunaler Bedeutung sind Lebensräume für Tiere und Pflanzen (Naturschutzobjekte), markante Landschaftselemente (Landschaftsschutzobjekte) und Aussichtspunkte dargestellt. Im Datensatz sind auch Angaben bezüglich der rechtlichen Verbindlichkeit enthalten.
Im Planungs- und Baugesetz von 1975 wurden die Behörden verpflichtet, für ihren Zuständigkeitsbereich ein Inventar der Natur- und Heimatschutzobjekte zu erstellen. Das Amt für Raumplanung hat als kantonale Behörde ein Inventar der Natur- und Heimatschutzobjekte von überkommunaler (regionaler/kantonaler) Bedeutung erstellt, welches 1980 vom Regierungsrat festgesetzt wurde.
Im GDP-Inventar werden die schützenswerten bzw. potentiell schutzwürdigen Gärten und Anlagen von kommunaler Bedeutung der Stadt Zürich dargestellt. Der Fachbereich Gartendenkmalpflege bei Grün Stadt Zürich führt basierend auf dem Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG) sowie aufgrund des Stadtratsbeschlusses 873 vom 26. März 1986 das Inventar der schützenswerten Gärten und Anlagen von kommunaler Bedeutung. Dieses wurde mit dem Stadtratsbeschluss 2321 vom 19. Juli 1989 festgesetzt.
Der Kanton Zürich regelt den Natur- und Heimatschutz ergänzend zum Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG).
Im Kanton Zürich gibt es rund 150 Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung. Diese sind im kantonalen Ortsbildinventar aufgeführt.
Der Fachbereich «Naturschutz und Stadtökologie» verfügt über flächendeckende Kartierungen für wichtige Tiergruppen, Biotoptypen und Lebensräume. Die Kartierungen und Inventare bilden die Grundlagen für Beurteilung von Naturschutzprojekten und Bauvorhaben.
Mit dem Klimawandel wird die Hitzebelastung im urbanen Raum eine zunehmende Herausforderung. Der Kanton Zürich hat deshalb die klimatische Situation mit einem Klimamodell umfassend analysiert. Die frei verfügbaren, detaillierten Karten bilden eine wichtige Grundlage für die zukünftige Stadtplanung.
Der Klimaschutzplan von 2024 zeigt auf, wie die direkten und indirekten Treibhausgasmissionen gesenkt werden können, und beschreibt die wichtigsten Ziele und Massnahmen der Stadtverwaltung. Für die direkten Emissionen sind zudem quantifizierte Reduktionsziele pro Bereich definiert. Die Ziele und Massnahmen der Stadt Zürich sind in sogenannten Massnahmenpaketen zusammengefasst.
Bei besonderen Voraussetzungen und bei speziellen Bauvorhaben kann eine Sondernutzungsplanung mittels kooperativer Planung ausgearbeitet werden.
Der kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen (SLöBA) von 2021 (GR Nr. 2019/437) setzt dort an, wo die Themen des regionalen Richtplans auf der Gemeindeebene konkretisiert und ergänzt werden sollen. Er zeigt auf, wie die Anforderungen an eine qualitätsvolle räumliche Entwicklung vor dem Hintergrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums erfüllt werden können.
Das kantonale Planungs- und Baugesetz verlangt von Kanton, Regionen und Gemeinden, einen Richtplan zu erstellen. Der kantonale Richtplan regelt grössere Projekte wie Autobahnen, Hauptstrassen und Eisenbahnlinien, wobei die Stadt Zürich bei der Planung mitwirkt. Unterhalb des kantonalen Richtplans gibt es regionale Richtpläne. Die Stadt Zürich, als eigene Planungsregion, legt hier z. B. Verbindungsstrassen, Tramlinien und Velowege fest. Auf der untersten Ebene legt der kommunale Verkehrsplan von 2021 unter anderem Sammelstrassen, Buslinien und Fusswege fest. Er muss dabei die Vorgaben der übergeordneten Pläne einhalten und konkretisieren.
Alle vier Jahre legt Grün Stadt Zürich im Landwirtschaftsbericht Rechenschaft über die Umsetzung des Landwirtschaftskonzepts ab und bestimmt die Schwerpunkte für die kommenden Jahre. Der Anfang 2024 veröffentlichte Landwirtschaftsbericht umfasst die agrarpolitische Strategie und die Ziele der Stadtlandwirtschaft. Er zeigt auf, welchen Beitrag die Stadtlandwirtschaft zum Klimaschutz leistet und wie die biologische Bewirtschaftung und Vielfalt gefördert werden können.
Nach gut einem Jahrhundert begradigter Limmat hat der Kanton Zürich zusammen mit den Standortgemeinden Schlieren, Oberengstringen und Unterengstringen sowie dem Kloster Fahr und der Stadt Zürich ein neues, pionierhaftes Vorhaben initiiert. Zwischen den drei Gemeinden soll die Limmat aus ihrem starren Korsett befreit werden und einen Teil des Raums zurückerhalten, der ihr einst genommen wurde. Geplant ist eine naturnahe Flusslandschaft, die sich durch die wechselnden Wasserläufe dynamisch verändert.
Fluss- und Seeufer sind wichtige Elemente in der Freiraumstruktur Zürichs und tragen zur ökologischen Vernetzung bei. Das übergeordnete Leitbild Limmatraum von 2025 dient als Grundlage für die Planung sowie zur Beurteilung aktueller und zukünftiger Projekte, die den Flussraum tangieren.
Die Sukkulenten-Sammlung Zürich wird seit ihren Anfängen im Jahr 1931 durch die Stadt Zürich betrieben. Sie beheimatet die weltweit artenreichste Sammlung sukkulenter Pflanzen, deren über 90-jährige Entwicklung nach wissenschaftlichen Grundsätzen weitergeführt wird.
Von der Eingabe eines Baugesuchs bis zur Bauausführung werden verschiedene Formulare benötigt. Leitfäden und Merkblätter unterstützen bei Bauvorhaben und Baubewilligungen in der Stadt Zürich.
Für die zukünftige Entwicklung der ETH Zürich ist der Campus Hönggerberg von besonderer Bedeutung. Als Grundlage für diese Weiterentwicklung erarbeitete sie zusammen mit der Stadt und dem Kanton Zürich den Masterplan Campus Hönggerberg 2040.
Im kantonalen Masterplan Campus Irchel von 2014 wird die langfristige Entwicklung des Campus Irchel zu einer attraktiven Gesamtanlage detailliert aufgearbeitet.
Der Masterplan Energie der Stadt Zürich 2023 definiert die langfristigen Energieziele, die energiepolitischen Grundsätze sowie den Umsetzungsprozess samt Zuständigkeiten.
Mit dem Masterplan Gebiet Sukkulenten-Sammlung hat die Stadt Zürich ein Zukunftsbild für das Gebiet rund um die Sukkulenten-Sammlung entwickelt.
Der kantonale Masterplan Hochschulgebiet Zürich Zentrum bildet mit seiner sorgfältigen Gebietsplanung die Grundlage für die bauliche und räumliche Weiterentwicklung der drei Institutionen Universitätsspital, Universität und ETH Zürich sowie des gesamten Hochschulgebiets im Zentrum der Stadt.
Die Lengg ist gemäss kantonalem Richtplan als Standort für die medizinische Versorgung im Kanton Zürich weiterzuentwickeln. Die Entwicklung des Gebiets Lengg orientiert sich am Masterplan Lengg von 2017 und dem kantonalen Richtplaneintrag 6.2.10, Lengg, Zürich.
Mit dem Masterplan Umwelt 2017−2020 wurde die Umweltpolitik unter Einbezug der Dienst abteilungen und der umweltrelevanten Herausforderungen weiterentwickelt und aktualisiert.
Das Kasernenareal soll ein lebendiger Erholungs-, Begegnungs- und Arbeitsort werden und für alle zugänglich sein. Hierzu erarbeiteten Stadt und Kanton von 2013 bis 2014 im Austausch mit der Bevölkerung den Masterplan Zukunft Kasernenareal Zürich, der seit 2020 schrittweise umgesetzt wird.
Bäume leisten einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität und Identität der Stadt Zürich. Um den wertvollen Baumbestand wirksam zu sichern, gibt es gesetzliche Vorschriften zum Baumerhalt, Baumschutz sowie Baumersatz und weitere Instrumente, die dem Erhalt und der Entwicklung des Baumbestandes dienen.
Der Stadtrat hat 2025 die öffentliche Auflage einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung verabschiedet, welche einen stadtweiten Schutz des wertvollen Baumbestands einführt.
Die Vielfältigkeit und Verschiedenartigkeit der Park- und Grünanlagen ist eine grosse Qualität der Stadt Zürich. Um diese Qualität langfristig zu erhalten, muss den Besonderheiten der einzelnen Anlagen Sorge getragen werden. Dies bedingt spezifische Pflegemassnahmen, die auf den Standort und die Nutzung abgestimmt sind. Übergeordnetes Ziel ist es, eine möglichst naturnahe Pflege anzustreben: Die Artenvielfalt soll gefördert, der Ressourcenverbrauch soll reduziert, umweltverträgliche Hilfsstoffe sollen eingesetzt und die Kreisläufe vor Ort sollen geschlossen werden.
Das Planungs und Baugesetz (PBG) des Kantons Zürich von 2025 legt Ziele und Zwecke der Raumplanung fest und gewährt die Planungsmittel für die Aufteilung des Bodens in ver schiedene Nutzungsbereiche, für deren Einteilung, Erschliessung und Ausstattung sowie für die Ausübung der zulässigen Bodennutzung. 2Es regelt die Zuständigkeiten und das Verfahren im Bereich der Raumplanung sowie das öffentliche Baurecht.
Die PBG-Revision «Klimaangepasste Siedlungsentwicklung» von 2024 (RRB Nr. 998/2024) definiert neue Anforderungen an die Begrünung des Aussenraums, welche im Baubewilligungsverfahren durch die Bewilligungsbehörden geprüft werden. Weitere Bestimmungen, u.a. zum Erhalt von Bäumen, zur Dachbegrünungen oder zur Regelung der Stellung von Bauten zur Sicherung von Kaltluftströmen können von den Gemeinden bei Bedarf in die kommunale Bau- und Zonenordnung aufgenommen werden.
Das Budget setzt sich aus den Einzelbudgets der Organisationseinheiten zusammen. Der Stadtrat legt das Budget jährlich dem Gemeinderat vor.
Bis 2035 stehen dem Programm Stadtgrün 130 Millionen Franken als Rahmenkredit zur Verfügung. Damit werden Programme finanziert, die Hitze mindern, das Klima verbessern und die Biodiversität fördern.
Die Schweizerische Raumplanungsverordnung behandelt sämtliche raumwirksame Tätigkeiten, welche die Nutzung des Bodens oder die Besiedlung des Landes verändern oder dazu bestimmt sind, die jeweilige Nutzung des Bodens oder die jeweilige Besiedlung des Landes zu erhalten. Dazu zählen etwa Richt- und Nutzungspläne, Konzepte und Sachpläne sowie dazu erforderliche Grundlagen, öffentliche oder im öffentlichen Interesse liegende Bauten und Anlagen sowie Bauten an Gewässerschutz‑, Verkehrs- und Versorgungsanlagen, Wohnungsbauten, Bodenverbesserungen, Gewässerkorrektionen oder Schutzmassnahmen.
Der regionale Richtplan von 2023 steuert das Wachstum in Abstimmung mit übergeordneten und nachgelagerten Planungsstufen und sichert dabei Qualitäten.
Die Verordnung von 2022 regelt die vorübergehende Benutzung des öffentlichen Grundes zu Sonderzwecken, insbesondere sol chen gewerblicher, baulicher, privater, politischer, religiöser und gemeinnütziger Art.
Auf räumlicher Ebene sind für wirkungsvolles Handeln klare Vorstellungen über Strategien, Ziele und Massnahmen unerlässlich. Die räumliche Entwicklungsstrategie (RES) von 2010 konkretisiert und vertieft die politischen Ziele in räumlicher Hinsicht. Sie ist das Bindeglied zwischen der politischen Gesamtstrategie des Stadtrates und der räumlichen Planung (insbesondere Richt- und Nutzungsplanung).
Das Sitzbankkataster erfasst alle Sitzbänke der Stadt Zürich, die von Grün Stadt Zürich unterhalten und gepflegt werden. Zu den Sitzbänken werden die wesentlichen Merkmale erfasst.
Städte dienen einer erstaunlichen Vielzahl von Tieren als Lebensraum - in der Stadt Zürich kommen beispielsweise mehrere Tausend Tierarten vor. 700 davon werden im Buch «Neue Stadtfauna - 700 Tierarten der Stadt Zürich» von 2022 genauer betrachtet.
Zürich wächst. Deswegen hat die Stadt die Strategie «Stadtraum und Mobilität 2040» entwickelt, um lebenswert zu bleiben und klimaneutral zu werden.
Die Stadt Zürich setzt sich aktiv mit der Zukunft auseinander. Mit den Strategien Zürich 2040 legt der Stadtrat die Handlungsfelder für die nächsten zwei Dekaden fest.
Das Sportpolitisches Konzept der Stadt Zürich von 2017 legt die Grundsätze und Ziele der Sportpolitik der Stadt Zürich dar und zeigt auf, mit welchen Massnahmen und im Rahmen welcher Organisation die städtische Sportföderung erfolgt.
Die Teilportfoliostrategie (TPS) Sportbauten von 2021 ist die strategische Grundlage für die Planung und Entwicklung der Sportinfrastruktur von 2021 bis 2030. Nebst dem Erhalt von über 100 bestehenden städtischen Sportanlagen liegt der Fokus auf der Deckung des wachsenden Bedarfs.
Die Stadt Zürich setzt sich aktiv für den Umwelt- und Klimaschutz ein. In der Umweltstrategie von 2022 sind vier Hauptzielbereiche festgelegt. Die verantwortlichen Dienstabteilungen richten ihre Strategien und Instrumente entsprechend aus und setzen um. In regelmässigen Abständen wird zu den Fortschritten berichtet.
Der Zürcher Stadtrat beschliesst 1929, auf die Verpachtung ihres Gebietes zu Jagdzwecken und erklärt dasselbe als Wildschongebiet.
Der Waldentwicklungsplan (WEP) von 2010 befasst sich mit den öffentlichen Interessen am Wald im Kanton Zürich. Er stellt sicher, dass der Wald seine Funktionen nachhaltig erfüllen kann. Rechtlich ist er im Waldgesetz und in der Waldverordnung des Kantons Zürich verankert.