Reklamebewilligung: Voranfragen und Gesuche
Das Anbringen von neuen und das Abändern von bestehenden Reklameanlagen bedarf gemäss § 309 Abs. 1 lit. m PBG einer vorgängigen Bewilligung . Gesuche können online via «Reklamebewilligung online» oder analog mit den entsprechenden Unterlagen auf dem Postweg eingereicht werden.
Sie haben die Möglichkeit, eine Voranfrage zu stellen oder ein Gesuch einzureichen. Die Voranfrage ist kostenfrei und bietet die Möglichkeit, eine erste Beurteilung zu Ihrem Reklamevorhaben zu erhalten. Auf dieser Basis können Sie anschliessend ein Gesuch einreichen. Die Bearbeitungsdauer eines Gesuchs dauert in der Regel 30 Tage.
Bitte beachten Sie, dass Gesuche kostenpflichtig sind. Die Gebühren der bewilligten Anlagen werden auf Grund der Grösse und Zone berechnet. Für Anlagen auf öffentlichen Grund wird jährlich eine Benutzungsgebühr erhoben. Weitere Informationen finden Sie unter Häufige Fragen.
Voranfrage/Gesuch online einreichen
Bitte reichen Sie bei Online-Eingabe folgende Unterlagen ein:
- Farbfoto von Gebäude und dessen baulicher und landschaftlicher Umgebung/Strassenraum (zwingend für Gesuch und Voranfrage)
- Fassadenpläne mit massstäblich eingezeichneten, vermassten und nummerierten Positionen der Aussenwerbeanlagen (zwingend für Gesuch / für Voranfrage optional)
- Aktuelles Farbfoto mit massstäblich eingezeichneten Reklamen oder Fotomontage (zwingend für Gesuch)
- Aktuelles Farbfoto mit eingezeichneten Reklamen oder Fotomontage (zwingend für Voranfrage)
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Nach erfolgreicher Anmeldung erscheint als Startübersicht «Meine Geschäftsfälle». In diesem Bereich können Sie Voranfragen oder Gesuche erstellen. Zudem sehen die von Ihnen erstellten Fälle übersichtlich dargestellt. Um den Status Ihres Gesuches abzufragen, klicken Sie auf die Nummer des Geschäftsfalles.
Unter «nächste Schritte» sehen Sie, welche Schritte des Bewilligungsprozesses erledigt und welche noch ausstehend sind. Über die Mitteilungsfunktion können Sie zudem direkt die Bewilligungsstelle kontaktieren.
Reklamegesuch per Post einreichen
Alternativ zu «Reklamebewilligung online» können Reklamegesuche weiterhin via Formular beantragt werden.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen/Dokumente per Post im Doppel ein (Planunterlagen: max. A3-Format):
- Ausgefülltes und unterschriebenes Reklameformular
- Fassadenpläne mit massstäblich eingezeichneten, vermassten und nummerierten Positionen der Aussenwerbeanlagen
- Aktuelles Farbfoto mit massstäblich eingezeichneten Reklamen oder Fotomontage
- Farbfoto vom Gebäude und von dessen baulicher und landschaftlicher Umgebung
- Situationsplan/Katasterplan mit rot eingezeichneten und nummerierten Positionen der Reklameanlagen. (Katasterplan kostenfrei online beziehen unter: www.maps.zh.ch)
Unvollständige Gesuche können nicht bearbeitet werden.
Häufige Fragen
Fragen zum Bewilligungsverfahren:
Bei der Prüfung von Reklamegesuchen fallen Gebühren für die Bewilligung sowie zusätzlich für die Benützung des öffentlichen Grundes an. Während Bewilligungsgebühren einmalig anfallen, werden Benützungsgebühren jährlich erhoben. Diese sind in der Gebührenordnung für das Reklamewesen der Stadt Zürich festgehalten.
Ja, es gibt einzelne Konzepte für Aussenwerbung generell sowie Reklameanlagen, Megaposter und Plakatierung.
Gemäss § 309 Abs. 1 lit. m des Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) sind Reklameanlagen grundsätzlich bewilligungspflichtig. Ausnahme bilden unbeleuchtete Schilder/Tafeln (1 Pro Firma/Adresse), am privaten Grund befestigt, mit einer Fläche kleiner als ein halber Quadratmeter. Diese sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen.
Die nachgesuchten Anlagen werden bau- und verkehrsrechtlich geprüft. Bei der baurechtlichen Prüfung haben die nachgesuchten Anlagen den jeweiligen Gestaltungsanforderungen zu entsprechen und bei der verkehrsrechtlichen Prüfung werden die Auswirkungen auf den Verkehr beurteilt. Während die baurechtliche Prüfung auf den Vorgaben des Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) bzw. den Vorschriften über das Anbringen von Reklameanlagen im öffentlichen Grund (VARöG) basiert, liegen bei verkehrsrechtlichen Prüfung die Vorgaben des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und der Signalisationsverordnung (SSV) zugrunde.
Ja, für die Benützung des öffentlichen Grundes oder der öffentlichen Luftsäule werden jährlich Gebühren erhoben. Die Gebühren werden in der Gebührenordnung festgesetzt.
Voranfragen beziehungsweise Vorprüfungen sind kostenlos.
Die Gebühren werden in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt.
Auf privatem Grund benötigen Demontagen keine Bewilligung. Bei Reklameanlagen, die öffentlichen Grund beziehungsweise die öffentliche Luftsäule nutzen, ist die laufende Konzession nach der Demontage zu kündigen.
Die schriftliche Kündigung kann auf dem Postweg, via «Mein Konto», oder via E-Mail vorgenommen werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung nur akzeptiert werden kann, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Kündigung vollständig demontiert ist.
Fragen zu «Reklamebewilligungen online»:
Sie erreichen die Bewilligungsstelle für Reklamegesuche über das Kontaktformular am Ende der Seite oder über die Telefonnummer +41 44 412 29 44.
Ab dem Zeitpunkt der Gesuchseinreichung dauert das Bewilligungsverfahren in der Regel maximal 30 Tage.
Nein, dies ist leider nicht möglich.
Sämtliche Daten werden verschlüsselt übermittelt, von der Abteilung Reklamebewilligungen des Amts für Städtebau vertraulich behandelt und ausschliesslich für Ihr Reklamebewilligungs-Anliegen verwendet.
Genaueres ist in den rechtlichen Hinweisen für die Nutzung der Internetseiten der Stadt Zürich definiert.
Falls der Status Ihres Gesuchs als «Verfügung versandt» aufgeführt ist, wurde die Verfügung per A-Post versandt.
Die schriftliche Kündigung kann direkt via Konto auf «Reklamebewilligungen online» vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung nur akzeptiert werden kann, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Kündigung vollständig demontiert ist.
- Wenn das Gesuch bei der Stadt Zürich eröffnet wurde.
- Wenn das Gesuch sistiert wurde.
- Wenn die Antwort des Grundeigentümers eingetroffen ist.
- Wenn Sie eine Voranfrage eingereicht haben.
- Wenn Sie eine Mitteilung von der Bewilligungsstelle für Reklamegesuche erhalten haben.
Um sicher zu gehen, dass der Direktlink zuverlässig funktioniert, verwenden Sie dafür folgende URL: https://www.stadt-zuerich.ch/hbd/de/index/bewilligungen_und_beratung/aussenwerbung/online-reklamebewilligung.html
Falls Ihr bereits gespeicherter Direktlink nicht funktioniert, ersetzten Sie die URL durch die oben genannte.
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