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Reklamebewilligung: Voranfragen und Gesuche

stadt-zuerich.ch/reklamebewilligung

Das Anbringen von neuen und das Abändern von bestehenden Reklameanlagen bedarf gemäss § 309 Abs. 1 lit. m PBG einer vorgängigen Bewilligung . Gesuche können online via «Reklamebewilligung online» oder analog mit den entsprechenden Unterlagen auf dem Postweg eingereicht werden.

Sie haben die Möglichkeit, eine Voranfrage zu stellen oder ein Gesuch einzureichen. Die Voranfrage ist kostenfrei und bietet die Möglichkeit, eine erste Beurteilung zu Ihrem Reklamevorhaben zu erhalten. Auf dieser Basis können Sie anschliessend ein Gesuch einreichen. Die Bearbeitungsdauer eines Gesuchs dauert in der Regel 30 Tage.

Bitte beachten Sie, dass Gesuche kostenpflichtig sind. Die Gebühren der bewilligten Anlagen werden auf Grund der Grösse und Zone berechnet. Für Anlagen auf öffentlichen Grund wird jährlich eine Benutzungsgebühr erhoben. Weitere Informationen finden Sie unter Häufige Fragen.

Voranfrage/Gesuch online einreichen

Bitte reichen Sie bei Online-Eingabe folgende Unterlagen ein:

  • Farbfoto von Gebäude und dessen baulicher und landschaftlicher Umgebung/Strassenraum (zwingend für Gesuch und Voranfrage)
  • Fassadenpläne mit massstäblich eingezeichneten, vermassten und nummerierten Positionen der Aussenwerbeanlagen (zwingend für Gesuch / für Voranfrage optional)
  • Aktuelles Farbfoto mit massstäblich eingezeichneten Reklamen oder Fotomontage (zwingend für Gesuch)
  • Aktuelles Farbfoto mit eingezeichneten Reklamen oder Fotomontage (zwingend für Voranfrage)

Zu Reklamebewilligung online

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Nach erfolgreicher Anmeldung erscheint als Startübersicht «Meine Geschäftsfälle». In diesem Bereich können Sie Voranfragen oder Gesuche erstellen. Zudem sehen die von Ihnen erstellten Fälle übersichtlich dargestellt. Um den Status Ihres Gesuches abzufragen, klicken Sie auf die Nummer des Geschäftsfalles.

Unter «nächste Schritte» sehen Sie, welche Schritte des Bewilligungsprozesses erledigt und welche noch ausstehend sind. Über die Mitteilungsfunktion können Sie zudem direkt die Bewilligungsstelle kontaktieren.

Reklamegesuch per Post einreichen

Alternativ zu «Reklamebewilligung online» können Reklamegesuche weiterhin via Formular beantragt werden.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen/Dokumente per Post im Doppel ein (Planunterlagen: max. A3-Format):

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Reklameformular
  • Fassadenpläne mit massstäblich eingezeichneten, vermassten und nummerierten Positionen der Aussenwerbeanlagen
  • Aktuelles Farbfoto mit massstäblich eingezeichneten Reklamen oder Fotomontage
  • Farbfoto vom Gebäude und von dessen baulicher und landschaftlicher Umgebung
  • Situationsplan/Katasterplan mit rot eingezeichneten und nummerierten Positionen der Reklameanlagen. (Katasterplan kostenfrei online beziehen unter: www.maps.zh.ch)

Unvollständige Gesuche können nicht bearbeitet werden.

Häufige Fragen

Fragen zum Bewilligungsverfahren:

Fragen zu «Reklamebewilligungen online»:

Weitere Informationen