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Verkehrskonzept Brunaugebiet

stadt-zuerich.ch/brunaugebiet
Verkehr in der Brunau

Aktuell

Gemäss dem Postulat GR Nr. 2020/327 soll der Stadtrat prüfen, wie mit mehreren Riegeln im Brunaugebiet der motorisierte Durchgangsverkehr konsequent ferngehalten werden kann. Die Erschliessung der Quartiere soll aber trotzdem möglich bleiben. 

Weniger Schleichverkehr, mehr Lebensqualität

Schleichverkehr im Brunaugebiet
Schleichverkehr im Brunaugebiet

Das Brunaugebiet leidet schon seit vielen Jahren unter Schleichverkehr, der sich Tag für Tag durch die Quartiere pflügt. Um eine Verbesserung für die Bevölkerung zu erzielen, hat die Stadt ein Konzept entwickelt, das mit diversen Massnahmen den Schleichverkehr reduziert, die Wohnqualität verbessert und auch die Fuss- und Veloverbindungen stärkt. Der Stadtrat hat dieses Konzept nun beschlossen und die involvierten Dienstabteilungen angewiesen, die Massnahmen daraus umzusetzen. 

Mitwirkung der Bevölkerung

Zentral war der Einbezug der Begleitgruppe mit wichtigen Akteur*innen aus den Quartieren Wollishofen und Enge. Neben Vertreter*innen von Parteien, Quartiervereinen, Gewerbe, Elternrat, Baugenossenschaften und weiteren Interessensorganisationen wurden auch die Verfasser*innen des Postulats zur Mitwirkung in der Begleitgruppe eingeladen. Diese wurde im Rahmen von vier Workshops zwischen Herbst 2021 und Frühling 2023 in die Erarbeitung des Verkehrskonzepts Brunaugebiet einbezogen. Es waren jeweils rund 12 bis 15 Personen der eingeladenen Organisationen anwesend.

Am ersten Workshop im November 2021 wurde die aktuelle verkehrliche Situation im Brunaugebiet diskutiert. Zudem wurden Vorgehen, Ziele und Beurteilungskriterien für später zu entwickelnde Massnahmen reflektiert. Anschliessend wurden auf fachlicher Ebene verschiedene Strategien und Massnahmenansätze erarbeitet und mit der Begleitgruppe anlässlich des zweiten Workshops im Mai 2022 gespiegelt. Am selben Workshop wurden der Begleitgruppe auch die Ergebnisse der Nummernschilderhebung vorgestellt.

Die fachlichen Vorschläge für konkrete Massnahmen wurden am dritten Workshop im September 2022 diskutiert. Mit dem Feedback der Begleitgruppe sowie einer Prüfung der baulichen Umsetzbarkeit konnten die Massnahmen weiterentwickelt und abschliessend bezüglich ihrer Wirkung beurteilt werden.

Anschliessend wurde ein etappiertes Umsetzungskonzept für das ganze Brunaugebiet erstellt und der Begleitgruppe am vierten und letzten Workshop im Mai 2023 vorgestellt.

Massnahmen und Verkehrskonzept

Kurzfristige Massnahmen
Kurzfristige Massnahmen
Kurzfristige Massnahmen
Mittelfristige Massnahmen
Mittelfristige Massnahmen
Mittelfristige Massnahmen

Um den Schleichverkehr zu reduzieren, sollen künftig Einbahnen und eine gezielte Verkehrslenkung die Fahrt durch die Quartiere erschweren. Die Liegenschaften bleiben für Anwohnende aber weiterhin mit dem Auto erreichbar. Weniger Autos bedeuten für das Quartier weniger Lärm und mehr Verkehrssicherheit. Auch die Situation für den öffentlichen Verkehr und für die Fuss- und Veloverbindungen wird dank der Entlastung verbessert. 

Detaillierte Erläuterungen sind im Verkehrskonzept festgehalten.

Die Geschichte des Konzepts

Bereits ab 1977 wurden durch politische Vorstösse begleitete Planungen aufgenommen, um den gebietsfremden Verkehr aus dem Brunaugebiet zu verdrängen bzw. auf der A3 und dem Mythenquai zu kanalisieren. Daraus resultierte das Verkehrskonzept «Brunau-Riegel». Es sollte 1980 für sechs Monate versuchsweise eingeführt werden, wogegen Beschwerden und Rekurse eingereicht wurden.

Im Jahr 1985 bewilligte der Bundesrat einen viermonatigen Versuch, welcher je einen Riegel an den Kreuzungen Rieter-/Brunaustrasse und Waffenplatz-/Brunaustrasse beinhaltete. Basierend auf den Erkenntnissen des Versuchs wurde das Verkehrskonzept weiterentwickelt und als Kernelemente Sperrungen neu in der Bellariastrasse und der Mutschellenstrasse (nördlich Thujastrasse) vorgesehen. Aber auch deren Umsetzung wurde auf rechtlichem Weg verhindert. Der Stadtrat unterlag 1994 letztinstanzlich vor dem Bundesrat mit Verweis auf das nicht eingehaltene Verhältnismässigkeitsprinzip der geplanten Sperrungen.

Kontakt

Stadt Zürich
Tiefbauamt
Werdmühleplatz 3
Amtshaus V
8001 Zürich

Michael Neumeister

Projektleiter

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