Mit dem Erlass des neuen Leistungsauftrags beendet der Stadtrat das seit August 2021 geltende Moratorium für den Betrieb neuer Kollektivstrukturen für Dritte. Unter Einhaltung klar definierter Qualitätsstandards ist es der AOZ wieder möglich, sich auf entsprechende Ausschreibungen im Kanton Zürich und in drei Asylregionen des Bundes zu bewerben.
«Ich freue mich sehr über den heutigen Entscheid des Zürcher Stadtrats», sagt Lucie Rehsche, Direktorin a.i. der AOZ. «Die im Leistungsauftrag enthaltenen Qualitätsstandards orientieren sich an einer fachlichen und insbesondere altersgerechten Betreuungs- und Unterbringungssituation im Asylbereich – mit besonderer Berücksichtigung der UNO-Kinderrechtskonvention. Dies deckt sich mit unseren professionellen Ansprüchen als Fachorganisation.»
Qualitätsstandards und begrenzter Leistungsbereich
Zu den neu im Leistungsauftrag definierten Qualitätsstandards zählen insbesondere Vorgaben im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (MNA). Weiter ist der neue Leitungsauftrag so formuliert, dass sich die AOZ ausschliesslich auf Betreuungsaufträge in Bundesasylzentren in den Asylregionen Zürich, Ostschweiz sowie Tessin und Zentralschweiz bewerben kann. Auch Bewerbungen für den Betrieb von kantonalen Durchgangszentren und Unterbringungsstrukturen für MNA ausserhalb des Kantons Zürich sind nicht mehr möglich. Die AOZ begrüsst auch diese Vorgaben zum Leistungsbereich, decken sie sich doch mit den Zielsetzungen der laufenden Organisationsentwicklung.
Der neue Leistungsauftrag an die AOZ wurde rückwirkend per 1. Juli 2023 erlassen. Sind die darin enthaltenen Qualitätsstandards für die Umsetzung von Drittaufträgen für Kollektivstrukturen erfüllt, kann sich die AOZ auf bereits publizierte Ausschreibungen für neue Kollektivstrukturen ab 2024 bewerben.