Global Navigation

Neues Fussballstadion: Das Volk soll entscheiden

Medienmitteilung

Rückweisungsantrag der SP, «Tages-Anzeiger» vom 15. Mai 2018

Der Stadtrat hat im September 2017 dem Gemeinderat die Baurechtsverträge für das geplante Fussballstadion, 173 Genossenschaftswohnungen und zwei Hochhäuser auf dem Areal Hardturm überwiesen. Die SP verlangt in einem Rückweisungsantrag auf die beiden Hochhäuser zu verzichten. Der Stadtrat hält an seiner Vorlage fest und will die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über das Stadion-Projekt abstimmen lassen.

18. Mai 2018

Im Jahr 2013 haben die Zürcherinnen und Zürcher an der Urne knapp Nein gesagt zu einem von der Stadt Zürich bezahlten Fussballstadion auf dem Areal Hardturm. Darauf hat der Gemeinderat den Stadtrat aufgefordert, einen Investorenwettbewerb durchzuführen, mit dem Ziel, ein privat finanziertes Fussballstadion für 18 000 Zuschauerinnen und Zuschauer sowie 150 gemeinnützige Wohnungen und ein Investorenprojekt zu realisieren. «Der Gemeinderat und mit ihm die geschlossene SP-Fraktion hat diese Rahmenbedingungen gesetzt und den Kredit von einer Million Franken gesprochen», so Stadtrat Daniel Leupi, Vorsteher des Finanzdepartements.

Fünf Teams mit Investoren und Architekturbüros haben sich am Investorenwettbewerb beteiligt. Die Fachjury – zusammengesetzt aus Finanz- und Architekturfachleuten – hat im Juni 2016 einstimmig für das vorliegende Projekt «Ensemble» der Investoren HRS Real Estate AG (HRS), Immobilienanlagegefässe der Credit Suisse sowie Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) gestimmt. Der Stadtrat hat darauf das Projekt zur Weiterbearbeitung in Auftrag gegeben und im September 2017 dem Gemeinderat die Baurechtsverträge für das gesamte Areal zur Beratung überwiesen.

Insgesamt sollen die vier Baurechtsnehmenden der Stadt Zürich einen jährlichen Baurechtszins in der Höhe von rund 1,2 Millionen Franken über eine Laufzeit von 92 Jahren entrichten. Der Bau des Stadions sowie der Wohnungen wird privat finanziert, zudem ist kein städtischer Betriebsbeitrag an das Stadion vorgesehen. Damit die privaten Investoren das Stadion realisieren können, soll die Stadt dieses Vorhaben mit einem reduzierten Baurechtszins für die Hochhäuser unterstützen. Daraus resultiert ein jährlich wiederkehrender Einnahmeverzicht von maximal 1,7 Millionen Franken. Sofern der Gemeinderat der Vorlage zustimmt, kommt das Gesamtprojekt frühestens im November 2018 zur Volksabstimmung.

Ein Stadion für die Stadt und den Fussball

«Die beiden Vereine FCZ und GC brauchen ein richtiges Fussballstadion, um konkurrenzfähig zu bleiben. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass wir in Zusammenarbeit mit den privaten Investoren ein im Volk mehrheitsfähiges Projekt entwickelt haben. Daher werden wir alles daran setzen, dass die Vorlage zur Abstimmung kommt», so Stadtrat Daniel Leupi. Auch aus Sicht der beiden Fussballvereine geht es bei der Vorlage um viel, wie der GC-Präsident Stephan Anliker betont: «Wir wollen den Zürcher Fussballclubs ermöglichen für viele weitere Jahrzehnte in der Stadt Zürich zu spielen und auch neue, kommende Generationen von Zürcherinnen und Zürcher für den Fussball begeistern zu können.» Derweil der FCZ-Präsident Ancillo Canepa überzeugt ist, «dass viele Zürcherinnen und Zürcher – egal welche politische Ausrichtung sie haben – ein richtiges Fussballstadion wollen.»

Richtigstellung des Stadtrats

Die SP hat dem «Tages-Anzeiger» den Rückweisungsantrag zum Projekt «Ensemble» zugespielt, wonach die beiden Hochhäuser aus dem Projekt zu streichen und stattdessen eine genossenschaftliche Blockrandsiedlung zu erstellen sei. Der «Tages-Anzeiger» hat in seiner Ausgabe vom 15. Mai 2018 den Rückweisungsantrag der SP publik gemacht, ohne vorgängig bei der Stadt eine Stellungnahme einzuholen. Der Stadtrat distanziert sich vom Vorschlag der SP und korrigiert im Bericht aufgeführte Fakten und Aussagen wie folgt:

 

  • Behauptung im Rückweisungsantrag: Auch bei einem Ja wird das Stadion wegen Einsprachen sehr lange nicht gebaut – oder gar nie.

    Die Rechtsbeständigkeit wird mit dem Gestaltungsplan und bei der Behandlung des Baugesuchs gesichert. Gegen den Gestaltungsplan und die Baubewilligung kann rekurriert werden. «Dies ist der Bauherrschaft selbstverständlich bewusst», sagt Stadtrat André Odermatt. «Ob sie deshalb aber auf ein Projekt verzichtet soll, ist ihre Entscheidung. Der Stadtrat ist der Meinung, dass sich Bauherrschaften nicht von Rekursdrohungen erpressen lassen sollten. Ansonsten sind Grossprojekte nicht mehr realisierbar.»
  • Behauptung im Rückweisungsantrag: Statt den Hochhäusern soll eine genossenschaftliche Blockrandsiedlung gebaut werden.

    Aus rechtlichen, respektive lärmtechnischen Gründen wäre auf dem für die Hochhäuser vorgesehen Baufeld eine Blockrandbebauung sehr problematisch.

    Mit Zuschlagserteilung verfügte der Stadtrat, das Projekt Ensemble der privaten Investoren mit der Weiterbearbeitung zu beauftragen. Mit dem Vorschlag auf die Hochhäuser zu verzichten, verkennt die SP nicht die nur die Tatsache, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger 2013 Nein zu einem städtisch finanzierten und betriebenen Stadion gesagt haben, sie verletzt auch submissionsrechtliche Vorgaben, weil das Gesamtprojekt komplett geändert werden müsste. Das ist rechtlich nicht zulässig, beziehungsweise der Wettbewerb müsste nochmals von vorne beginnen.
  • Behauptung im Rückweisungsantrag: Ein von der Stadt finanziertes Fussballstadion kommt die Stadt günstiger als die Umsetzung des Siegerprojekts aus dem Investorenwettbewerb.

    Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben 2013 Nein zu einem städtisch finanzierten Fussballstadion gesagt. «Diesen Volkswillen setzen wir um, die Stadt zahlt nichts an den Betrieb und den Bau des Fussballstadions», so Stadtrat Leupi. Die Bürgerinnen und Bürger tragen im Vergleich zum Rückweisungsantrag der SP keine direkten Kosten. Sie verzichten lediglich auf die Differenz zwischen dem effektiven Baurechtszins von einer Million Franken pro Jahr und einem marktkonformen, aber rein hypothetischen Baurechtszins von rund 2,7 Millionen Franken pro Jahr.

    «Um einen von der SP errechneten jährlichen Baurechtszins in der Höhe von 1,6 Millionen Franken zu bezahlen, müssten wir rund 1400 gemeinnützige Wohnungen erstellen», rechnet Hans Rupp, Geschäftsführer der ABZ. Und selbst mit 1400 gemeinnützigen Wohnungen müsste das Stadion durch die Steuerzahler finanziert werden.

    Die von der SP berechnete Heimfallsentschädigung ist nicht korrekt. Zum einen vergleicht die SP ein kommerzielles Objekt mit einem gemeinnützigen Objekt, das in gleicher Art (Hochhaus) auf dem Areal Hardturm nicht erstellt werden kann. Ein solcher Vergleich ist daher irreführend. Zudem wurden wesentliche Elemente bei der Marktwertberechnung nicht berücksichtigt, so z.B. die Altersentwertung einer Liegenschaft. Eine Berechnung über 92 Jahre mit einer Teuerung ergibt ein rein hypothetisches Resultat. Von der Teuerung profitiert ohnehin die Stadt als Grundeigentümerin und Baurechtsgeberin am meisten. Dies auch deshalb, da auf dem Grundstück keine Altersentwertung sattfindet. Zudem ist die Landaufwertung über die Baurechtsdauer aufgrund der Ausnützung beim Projekt Ensemble überproportional grösser als bei einer Blockrandbebauung. In jedem Fall, ob mit oder ohne Teuerung, resultiert ein positives Finanzergebnis während und nach der Baurechtsdauer zu Gunsten der Stadt.
  • Begründung im Rückweisungsantrag: Eine Rendite von 4,5 Prozent ist illegal.

    Gemäss Rechtsprechung ist eine Bruttorendite von 3,5 Prozent nicht missbräuchlich. Daraus lässt sich nicht schliessen, dass eine höhere Bruttorendite, also 4,5 Prozent, in jedem Fall missbräuchlich ist. Die angestrebte Rendite wird aufgrund der projektbedingten Risiken als angemessen beurteilt.

    Der Stadtrat hat den Auftrag des Parlaments und den Auftrag der SP erfüllt und ein Investorenprojekt vorgelegt, das ein Fussballstadion an diesem Ort ermöglicht. Ebenso war klar, dass das Stadion mit einem Renditeobjekt quersubventioniert werden muss. Die angestrebte Bruttorendite von 4,5 Prozent wurde vom Projektteam in den Wettbewerb eingereicht und von der Jury beurteilt. Zudem wurde das Angebot durch drei unabhängige Bewertungsunternehmen verifiziert.

Weitere Informationen