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Coronavirus: Die Stadt Zürich ist gerüstet und stärkt ihre Führungsorganisation

Medienmitteilung

In enger Abstimmung mit Bund und Kanton trägt die Stadt Zürich dazu bei, die Übertragungsgefahr des Coronavirus einzudämmen und gesundheitlich geschwächte Menschen besonders zu schützen. Die aktuelle Leitungsstruktur zur Pandemiebewältigung bewährt sich. Um für künftige Herausforderungen gerüstet zu sein, stärkt der Stadtrat die zuständigen Gremien personell und passt seine eigene Führungsorganisation an.

11. März 2020

Das Coronavirus breitet sich in der Schweiz und in der Stadt Zürich aus. In enger Abstimmung mit Bund und Kanton trägt auch die Stadt Zürich dazu bei, die Übertragungsgefahr einzudämmen. Zeitgleich ist die Stadtverwaltung gefordert, den Betrieb soweit möglich auch in der kommenden Zeit aufrechtzuerhalten.

Der Stadtrat befasst sich intensiv mit dem Coronavirus und seinen Auswirkungen. Er beobachtet die Situation laufend und ergreift entsprechend der Entwicklung Massnahmen. Im Zentrum seines Handelns auf kommunaler Ebene stehen der Schutz der Mitarbeitenden und der Bevölkerung sowie die Aufrechterhaltung eines weiterhin funktionierenden Stadtlebens.

Die normale Organisation der städtischen Dienstabteilungen ist nach wie vor in Kraft. Die Leitungsstruktur im Zusammenhang mit dem Coronavirus funktioniert gut und bewährt sich. Sie basiert auf der städtischen Pandemievorsorgeplanung (STRB Nr. 1086/2018). Die damals eingeführte «Fachgruppe Pandemie» unter der Leitung des Direktors der Städtischen Gesundheitsdienste koordiniert die notwendigen städtischen Massnahmen und beantragt sie dem Stadtrat. Um für zunehmende Herausforderungen gerüstet zu sein, hat der Stadtrat vorsorglich Anpassungen an der Führungsorganisation vorgenommen. So werden zum Beispiel zusätzliche Mitarbeitende mit Aufgaben für die verwaltungsinterne Koordination betraut. Zudem passt der Stadtrat die stadträtliche Führungsorganisation an, um Entscheide – wenn nötig – rasch herbeiführen zu können.

Der Stadtrat ruft die Bevölkerung auf, die Vorgaben und Empfehlungen von Bund und Kanton zu befolgen.

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