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Neuerungen im Leitbild Seebecken der Stadt Zürich

Medienmitteilung

Der Kanton und die Stadt Zürich überprüften die Bereiche «Kultur und Veranstaltungen» sowie «Gastronomie» des «Leitbilds Seebecken» aus dem Jahr 2009. Die für alle Beteiligten gut nachvollziehbare Grundlage hat sich bewährt. Für Bevölkerung, Veranstalter und Wirtende werden aber einige Verbesserungen eingeführt.

5. Juli 2018

Im Jahr 2009 haben der Regierungsrat und der Stadtrat das Leitbild und die Strategie Seebecken der Stadt Zürich («Leitbild Seebecken») verabschiedet. Damit schufen sie eine strategische Grundlage für das Handeln der verschiedenen Verwaltungsabteilungen von Stadt und Kanton im Seebecken. Das Leitbild hat sich seither aus Sicht der Bewilligungsbehörden, der planenden Behörden und der Gastronomiebetreibenden bewährt.

Die darin verankerten Grundhaltungen haben auch heute noch ihre Gültigkeit: Das Seebecken bildet eine imagebildende Visitenkarte, ist für alle zugänglich, bietet vielfältige Möglichkeiten und bedingt einen verantwortungsvollen Umgang. Das Leitbild wird deshalb nicht in Frage gestellt, Überprüfungsbedarf bestand jedoch bei den Strategien «Kultur und Veranstaltungen» sowie «Gastronomie».

Gleichbehandlung verankern

Im Bereich «Kultur und Veranstaltungen» sollen neu auch Anlässe im Seebecken zugelassen werden, die keinen direkten Zusammenhang zum See aufweisen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie eine überregionale Ausstrahlung haben. Unter diese Kategorie fallen beispielsweise das Theaterspektakel und das Kino am See, die bislang als Einzelfall und Ausnahme bewilligt wurden. Bisher waren Veranstaltungen nur in bestimmten Gebieten zugelassen. Neu sollen auch Restaurationsbetriebe ausserhalb dieser Gebiete eine beschränkte Anzahl Veranstaltungen durchführen dürfen. Durch die Anpassungen wird die Grundlage geschaffen, um im Vollzug dem Gebot der Gleichbehandlung besser zu entsprechen.

Kein zusätzlicher Lärm für Anwohner/-innen

Das Gastronomie- und Veranstaltungsangebot rund ums Seebecken ist bereits sehr gut und umfangreich. Dieses Angebot wird nun noch leicht ausgebaut, aber nur in klar definierten Gebieten. Für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet dies kaum Änderungen. Ihre Lebensqualität soll nicht durch mehr Lärm beeinträchtigt werden. An den bereits verankerten gastronomie- und veranstaltungsfreien Zonen wird festgehalten. Letztlich braucht es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Bedürfnissen, die am Seeufer aufeinander treffen.

(Gemeinsame Medienmitteilung von Stadt und Kanton Zürich) 

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