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Zweitwohnungen in Zürich: Kein unmittelbarer Handlungsbedarf

Medienmitteilung

3,8 Prozent der Wohnungen werden in der Stadt Zürich als Zweitwohnungen genutzt. Das sind rund 8400 Einheiten. Aufgrund eines umfassenden Berichts zuhanden des Gemeinderats sieht der Stadtrat im Moment keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, will aber die Entwicklung der Quartiere im Zentrum sorgfältig beobachten.

27. Juni 2018

Im März 2012 beantragte der Stadtrat mit einem ausführlichen Bericht eine Motion (GR Nr. 2012/73) zur Abschreibung; es war zu prüfen, ob Zweitwohnungen, Hotelnutzungen und Business-Apartements nicht dem Wohnungsanteil anzurechnen seien. In seiner Antwort führte der Stadtrat unter anderem aus, dass es nicht zweckmässig sei, mit dem Instrument der Nutzungsplanung pauschal für ganze Zonen oder gar den gesamten Gemeindebann  vorzuschreiben, dass touristische Beherbergungsflächen nicht mehr der Wohnanteilsfläche anzurechnen seien. Eine solche Regelung in der Grundordnung stünde im Widerspruch zum tatsächlichen Bau- beziehungsweise Nutzungsbestand, mit der Folge, dass zahlreiche Hotels in den Wohnzonen Gefahr liefen, nachträglich baurechtswidrig zu werden, so dass ein späterer Hotelumbau nicht mehr bewilligt werden könnte.

Im November 2016 wies der Gemeinderat den Antrag des Stadtrats zur Abschreibung der Motion zurück und verlangte vom Stadtrat einen Ergänzungsbericht mit folgendem erweiterten Fragekatalog: die Klärung der Begriffe (Zweitwohnungen, Business-Apartements, Airbnb-Vermietung usw.), statistische Daten über Ausmass und die räumliche Verteilung, das Aufzeigen der gewerbe-, miet-, steuer- sowie bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, eine Problemanalyse und eine Abschätzung des Handlungsbedarfs, Lösungsansätze in anderen Städten und die Erarbeitung von Lenkungsvorschlägen.

Die grundsätzlichen politischen Fragen, die im Raum stehen, sind: Könnte mit einer verstärkten Regulierung des Wohnungsmarktes der Anteil von Zweitwohnungen reduziert werden? Mit welchen Instrumenten wäre dies möglich? Und mit welchem Kontrollaufwand und welchen Erfolgsaussichten wäre dies verbunden?

Der in Zusammenarbeit mit Fahrländer Partner erarbeitete umfangreiche Bericht zuhanden des Gemeinderats weist von insgesamt rund 220 000 Wohnungen 8400 als so genannte Zweitwohnungen (wie sie der Bund im Zweitwohnungsgesetz definiert hat) aus. Das sind Wohnungen ohne registrierte Bewohnerinnen und Bewohner. Davon sind rund 6550 private Zweitwohnungen, der Rest sind bewirtschaftete Apartements. Nicht zu den Zweitwohnungen zählen unter anderem Wohnungen, die von Personen mit Wochenaufenthalt oder von Studierenden gemietet werden.

Aufgrund der Nachfrage dürfte das Angebot von bewirtschafteten Apartements in den nächsten Jahren leicht steigen. Ob damit auch der prozentuale Anteil am Gesamtwohnungsbestand wächst, ist fraglich, da auch der Gesamtbestand einen Zuwachs verzeichnen wird.

Die Diskussion um Airbnb wird zwar angeregt geführt. In Zusammenhang mit der Frage von Zweitwohnungen spielen Airbnb und ähnliche Angebote jedoch nur eine marginale Rolle. Nach Einschätzung von Fahrländer Partner erscheint es demnach wenig wahrscheinlich, dass Airbnb-Vermietungen aktuell messbare Effekte auf die Zürcher Mietpreise haben.

Sowohl beim Anteil an Zweitwohnungen wie auch dem Angebot von bewirtschaftetem Wohnraum zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Quartieren: So sind die zentral gelegenen Gebiete – wie etwa das Hochschulquartier mit über 20 Prozent Anteil an Zweitwohnungen – stärker betroffen als andere.

Basierend auf dem Bericht, der einen verlässlichen Überblick über die Zweitwohnungen in ihren verschiedenen Ausprägungen erlaubt, sieht der Stadtrat aktuell keinen unmittelbaren Bedarf, regulierend in den Zweitwohnungsmarkt einzugreifen. Die Entwicklungen sind jedoch auf Quartierebene weiter zu verfolgen, und in den Gebieten mit einem Zweitwohnungsanteil in zweistelliger Höhe ist der Dialog mit Interessengruppierungen, insbesondere den Quartiervereinen, zu führen.

Ebenfalls will der Stadtrat das Gespräch mit dem Kanton suchen, um auszuloten, ob eine gesetzliche Grundlage für eine flächendeckende Abgabe auf Zweitwohnungen und eine kommunale Tourismusabgabe ins Auge zu fassen sei. Der Stadtrat begrüsst zudem die im Mai von Zürich Tourismus mit Airbnb bekannt gegebene Vereinbarung über die freiwillige Abgabe einer CityTax.