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«Mediterrane Nächte» finden statt

Medienmitteilung

In diesem Sommer werden in Zürich an sechs Wochenenden 141 Restaurants mit Gartenwirtschaft länger geöffnet bleiben – bis 2 Uhr.

24. Juni 2022

Die Stadt Zürich lanciert an den sechs Wochenenden der Sommerferien ein Pilotprojekt für sogenannt «mediterrane Nächte». Mehr als hundert Gastrobetriebe mit Gartenwirtschaft werden dann versuchsweise bis um 2 Uhr geöffnet haben dürfen statt wie heute bis spätestens um Mitternacht. Verlangt hatte dies ein Postulat aus dem Jahr 2019, das im Gemeinderat von links bis rechts breit unterstützt worden war. Die Stadt hatte das Pilotprojekt ursprünglich im Sommer 2020 durchführen wollen, doch Rekurse von Quartiervereinen (und danach Corona) stoppten es.

Wenig Einsprachen

Die Stadt hat im März 2022 einen neuen Anlauf für eine solche Mediterranisierung der lauen Zürcher Sommernacht genommen. Auf die Ausschreibung des Sicherheitsdepartements von Karin Rykart haben sich zahlreiche Gastrobetriebe gemeldet. Für jeden Betrieb, der die Vorgaben erfüllt, hat die Stadtpolizei eine Verlängerung der Öffnungszeiten (unter Auflagen) verfügt. Insgesamt wurden 159 Gastrobetriebe bewilligt. In 18 Fällen haben Anwohner*innen gegen die Verfügung Einsprache erhoben. In diesen Fällen wird das entsprechende Restaurant nicht am Versuch teilnehmen können, da die Behandlung der Einsprache länger dauert als die drei Wochen, die es bis zum Start der «mediterranen Nächte» in Zürich noch sind. Für 141 Betriebe – vorwiegend in den Stadtkreisen 1, 4 und 5 – heisst es ab Mitte Juli nun aber: Verlängerte Öffnungszeiten in den Nächten auf Samstag und auf Sonntag.

Mit flankierenden Massnahmen sollen mögliche Konflikte abgeschwächt werden. Gastro Stadt Zürich und die Bar & Club Kommission betreiben während des Pilotversuchs unter der Nummer +41 76 699 46 40 eine Hotline und unter mediterran@gzcity.ch eine Mailadresse für Anwohnende und organisiert Lärmpatrouillen, die auf die Schliesszeiten hin unterwegs sind und sich um Lärmklagen kümmern. Es dürfen zudem keine Lautsprecher eingesetzt werden. Betriebe in der sogenannten Empfindlichkeitszone II und in Innenhöfen wurden grundsätzlich keine Bewilligungen erteilt. Während des Versuchs werden Lärmmessungen durchgeführt und am Ende durch eine externe Stelle ausgewertet. 

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