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Zehn städtische Abstimmungsvorlagen am 10. Juni 2018

Medienmitteilung

Am Urnengang vom 10. Juni 2018 unterbreitet der Stadtrat den Stimmberechtigten der Stadt Zürich zehn kommunale Abstimmungsvorlagen.

21. März 2018

Der Stadtrat hat beschlossen, den Stimmberechtigten am Urnengang vom 10. Juni 2018 zehn kommunale Vorlagen zu unterbreiten:

  • Tagesschule 2025: Pilotphase II des städtischen Pilotprojekts mit gebundenen Tagesschulen an der Volksschule, Objektkredit von 74,57 Millionen Franken für die Jahre 2018–2022
  • Volksinitiative «Wohnen und Leben auf dem Koch-Areal»
  • *Gemeinnütziger Wohnungsbau auf dem Koch-Areal, Quartiere Albisrieden/Altstetten, Übertragung der Wohnbaufelder vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen, Objektkredit von 35,1 Millionen Franken und Genehmigung Projektierungskredit (Eventualverpflichtung) von 6,9 Millionen Franken
  • Volksinitiative «Freier Sechseläutenplatz» und Gegenvorschlag des Gemeinderats (mit Stichfrage)
  • Gartenareal Dunkelhölzli mit Erneuerung Wirtschaftsgebäude, Bachöffnung, Hochwasserschutz, Archäologie, Objektkredit von 10,51 Millionen Franken
  • Bürogebäude Eggbühlstrasse 21/23/25, Quartier Seebach, Instandsetzung und bauliche Anpassungen für die städtische Verwaltung, Übertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen, Objektkredit von 119,063 Millionen Franken
  • Neue kommunale Wohnsiedlung Herdern, Quartier Aussersihl, sowie Energie-Contracting, Objektkredit von 28,565 Millionen Franken
  • Ausbildungszentrum Rohwiesen, Opfikon, Erweiterung und Instandsetzung, Integration Sporthalle für die Schule Auzelg, Objektkredit von 118,84 Millionen Franken
  • Areal Herdern-, Bienen- und Bullingerstrasse, Quartier Aussersihl, Erweiterung VBZ-Busgarage Hardau und Ersatzneubau ERZ-Werkhof, Übertragung des Grundstücks vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen, Objektkredit von 57,44 Millionen Franken
  • Grundstück Mühleweg, Escher-Wyss-Quartier, Neubau für die Kriminalabteilung der Stadtpolizei, Übertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen, Objektkredit von 82,37 Millionen Franken

*Bei der Vorlage des Stadtrats «Gemeinnütziger Wohnungsbau auf dem Koch-Areal» handelt es sich um eine eigenständige Vorlage und nicht um einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Wohnen und Leben auf dem Koch-Areal»; ein Gegenvorschlag muss die Stossrichtung der Initiative aufnehmen. Es kann jedoch nur eine Vorlage zur Anwendung kommen. Im Falle einer gleichzeitigen Annahme der Initiative und der Vorlage des Stadtrats würde die Initiative umgesetzt. Das Projekt des Stadtrats würde hingegen weiterverfolgt, wenn die Initiative abgelehnt und seine Vorlage von den Stimmberechtigten angenommen wird.

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