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Vom Zwei- zum Einelternhaushalt: Situation vor und nach der Trennung von Eltern minderjähriger Kinder

Jedes sechste Kind in Zürich lebt in einem Einelternhaushalt, die meisten mit der Mutter. Jedes Jahr kommen aufgrund von Trennungen rund 450 Einelternhaushalte hinzu. Der vorliegende Webartikel beleuchtet die Situation von Paarhaushalten mit minderjährigen Kindern vor und nach der Trennung: Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung, wer zieht aus? Bei welchem Elternteil wohnen die Kinder? Wo wohnt der andere Elternteil? (30. Januar 2020 - Tina Schmid)

In der Stadt Zürich leben 8159 Kinder in Einelternhaushalten, und zwar mehrheitlich mit der Mutter (92,1 %). Im Jahr 2018 sind 453 Einelternhaushalte dazugekommen. Dabei handelt es sich um Haushalte, in denen Ende 2017 noch zwei Elternteile mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren lebten, während es Ende 2018 nur noch einer tat.

Trennung: Jedes dritte Kind ist jünger als 6 Jahre

In den meisten dieser Haushalte lebten vor der Trennung eines (36,0 %) oder zwei Kinder (45,9 %). Insgesamt waren im Jahr 2018 843 Kinder von einer Trennung betroffen; 766 Kinder waren im Jahr der Trennung unter 18 Jahren alt. 16,4 Prozent dieser Kinder waren im Jahr der Trennung jünger als dreijährig. 22,8 Prozent waren zwischen vier und sechs, 36,8 Prozent zwischen sieben und zwölf und 23,9 Prozent zwischen dreizehn und siebzehn Jahre alt.

Grafik 1: Alter der Kinder im Jahr der Trennung

Mehrheit der Trennungen: Mutter bleibt mit Kind(ern) in gemeinsamer Wohnung

In 85,7 Prozent der Trennungsfälle ist die Mutter alleinerziehend geworden, in 13,7 Prozent der Vater. Wie ihre Situation nach der Trennung aussah, zeigt Grafik 2. In 314 bzw. 69,3 Prozent der Trennungsfälle ist die Mutter mit den Kindern in der Familienwohnung geblieben und der Vater ausgezogen – dies ist die häufigste Trennungssituation. Am zweithäufigsten ist der Vater mit den Kindern in der bestehenden Familienwohnung geblieben und die Mutter ausgezogen (57 bzw. 12,6 % der Fälle). In gut 9 Prozent der Fälle (41) ist der Vater in der Familienwohnung geblieben und die Mutter mit den Kindern in eine neue Wohnung gezogen. In wenigen Fällen (18) ist ein Elternteil verstorben, oder beide Elternteile sind in neue Wohnungen gezogen (17). In 3 Fällen ist ein Teil der Kinder bei der Mutter und ein Teil beim Vater geblieben und beide Elternteile wurden alleinerziehend.

Grafik 2: Situation im Jahr der Trennung

Drei Viertel der ausgezogenen Väter leben weniger als 5,3 km von Kind(ern) entfernt

Ob das Sorgerecht bei der Mutter, beim Vater oder bei beiden Elternteilen liegt, ist aus den Bevölkerungsdaten, auf denen diese Auswertung beruht, nicht ersichtlich. Es kann aber verfolgt werden, wohin Eltern und Kinder nach der Trennung gezogen sind, sofern es sich nicht um einen Wegzug ins Ausland handelt.

Zwei Drittel der Elternteile, die nach der Trennung nicht mehr mit den Kindern unter einem Dach leben, bleiben in der Stadt Zürich. Die mittlere Wohnentfernung zwischen dem weggezogenen Elternteil und Kind(ern) beträgt 1,6 km, d.h., die Hälfte der weggezogenen Elternteile wohnt weniger als 1,6 km von ihren Kindern entfernt, die andere Hälfte mehr. Bei den Müttern, die nicht mehr mit ihren Kindern leben, beträgt diese Distanz sogar nur 1,1 km, bei den Vätern 1,7 km. Drei Viertel der Väter wohnen nach der Trennung weniger als 5,3 km von ihren Kindern entfernt und nur 10 Prozent mehr als 10 km.

Die Wohnsituation nach der Trennung hängt auch damit zusammen, wie die Familie vor der Trennung gewohnt hat. In Familien, die vor der Trennung in einer Genossenschaftswohnung gelebt haben, bleiben rund 88 Prozent der Einelternteile in der bestehenden Wohnung. Hat die Familie vor der Trennung in einer von der öffentlichen Hand vermieteten Wohnung gelebt, bleiben fast ebenso viele (86,2 %) Einelternteile in der bestehenden Wohnung. In Familien, die in einer privat vermieteten Wohnung gelebt haben, sind es lediglich 78 Prozent.

Grafik 3: Wohnentfernung zu den Kindern

Alleinerziehende Mütter haben tiefere Einkommen als alleinerziehende Väter

Wie sieht die finanzielle Situation von Einelternhaushalten in der Stadt Zürich aus? Im Jahr 2016 lag das mittlere steuerbare Haushaltsäquivalenzeinkommen (Median) in der Stadt Zürich bei 50 900 Franken. Das bedeutet, dass Mitglieder eines Haushalts mit einem Haushaltsäquivalenzeinkommen von 50 900 Franken den gleichen finanziellen Lebensstandard haben wie eine Einzelperson mit einem steuerbaren Einkommen von 50 900 Franken. Das mittlere Haushaltsäquivalenzeinkommen von Paaren mit Kindern lag 2016 bei 42 700 Franken. Jenes von alleinerziehenden Müttern lag mit 31 000 Franken rund 10 000 Franken tiefer. Haushalte mit alleinerziehenden Vätern hingegen waren finanziell leicht besser gestellt als Paarhaushalte mit Kindern: Ihr mittleres Haushaltsäquivalenzeinkommen lag bei 46 500 Franken. Dass alleinerziehende Väter höhere Einkommen versteuern als alleinerziehende Mütter, dürfte daran liegen, dass sie bereits vor der Trennung oft höherprozentig erwerbstätig gewesen sind als Mütter und aufgrund der geschlechtsspezifischen Lohndifferenzen höhere Löhne erzielen.

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