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Stadtrat will Angehörigenvereinigung Drogenabhängiger Zürich weiterhin unterstützen

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Angehörigenvereinigung Drogenabhängi-ger Zürich für die Jahre 2021 bis 2023 mit einem leistungsabhängigen Beitrag von jährlich maximal 105 000 Franken zu unterstützen.

1. Juli 2020

Die Angehörigenvereinigung Drogenabhängiger Zürich (ada-zh) unterstützt seit fast 40 Jahren Angehörige bei der Bewältigung von Problemen, die im Zusammenhang mit der Drogenabhängigkeit ihrer Kinder, Partnerinnen und Partner, Eltern und Geschwister entstehen. ada-zh ist die einzige ausschliesslich auf die Beratung von Angehörigen suchtkranker Menschen spezialisierte Stelle im Raum Zürich und stellt damit eine wichtige Ergänzung zu den anderen Institutionen der Drogenhilfe dar. Das Angebot erstreckt sich von der Vermittlung von Sachinformationen über Kurzberatung, Krisenintervention und Gruppenarbeit bis hin zur therapeutischen Begleitung der betroffenen Angehörigen.

Umstellung des Tarifsystems

2019 führte der Wegfall des langjährigen Beitrags des Dachverbands der Eltern- und Angehörigenvereinigungen im Umfeld Sucht (VEVDAJ) zu einem Ertragsausfall. Ausserdem wurde 2019 das Tarifsystem mit dem Ziel umgestellt, die Angebote niederschwelliger zu machen. Dies hatte ebenfalls geringere Einnahmen zur Folge hatte. Diese beiden Umstände führten im Jahr 2019 zu einem Defizit. Mit einer Beitragserhöhung um jährlich 27 700 Franken sollen diese Ertragsausfälle teilweise kompensiert werden, damit die Beratungsstelle ihre Dienstleistungen weiterhin kostenlos und niederschwellig anbieten kann. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat deshalb, ada-zh für die Jahre 2021–2023 einen jährlichen, leistungsabhängigen Maximalbeitrag von 105 000 Franken zu gewähren.

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