Stipendien für Jugendliche und Erwachsene in Ausbildung
Sie wollen eine Ausbildung beginnen, können diese jedoch nicht selber finanzieren? Stipendien können Ihnen weiterhelfen. Die Stadt Zürich unterstützt ihre Einwohner*innen mit eigenen Beiträgen. Sie ersetzt Darlehen des Kantons Zürich durch städtische Ausbildungsstipendien, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Und sie richtet weitere Leistungen wie Beiträge an die höheren Lebenshaltungskosten in der Stadt Zürich aus.
Wer kann städtische Stipendien beantragen?
In der Stadt Zürich können Sie bis zum 60. Altersjahr Stipendien für Ihre Ausbildung bekommen. Für Personen unter 45 Jahren gelten andere Bestimmungen als für Personen ab 45 Jahren. Wenn Sie zu Beginn des Ausbildungsjahres 45 Jahre oder älter sind, finden Sie die für Ihr Gesuch relevanten Informationen auf der Seite Stipendien für Erwachsene ab 45 Jahren.
Für Personen unter 45 Jahren gelten folgende Voraussetzungen für Stipendien der Stadt Zürich:
- Sie wohnen seit 2 Jahren ununterbrochen in der Stadt Zürich (zivilrechtlicher Wohnsitz).
- Sie können städtische Stipendien nur beantragen, wenn Sie auch Ausbildungsbeiträge des Kantons Zürich erhalten. Ausnahmen regelt die städtische Stipendienverordnung.
Für welche Ausbildungen können Sie Stipendien beantragen?
Der Kanton Zürich zahlt Beiträge zum Beispiel an folgende Ausbildungen:
- Berufsvorbereitungsjahre
- Berufslehren (berufliche Grundbildung), Berufs- und Fachmaturität, Gymnasium (Kantonsschulen)
- Eidgenössische Fachausweise (Berufsprüfungen), eidgenössische Diplome (höhere Fachprüfungen), höhere Fachschulen
- Fachhochschulen und Universitäten/ETH
- Weitere beitragsberechtigte Ausbildungen
Stipendien der Stadt Zürich können Sie insbesondere in folgenden Situationen beantragen. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Kontaktieren Sie uns bei Fragen.
Berufsvorbereitungsjahr
Für das Berufsvorbereitungsjahr z. B. an der Fachschule Viventa übernimmt die Stadt Zürich die Schul- und Materialkosten, die der Kanton nicht bezahlt. Weitere Informationen zu den Stipendien Berufsvorbereitungsjahr
Zuschüsse für Erwachsene
Volljährige Personen erhalten Zusatzbeiträge für Wohnen/Leben in der Stadt Zürich:
- von 18 bis 24 Jahren: 100 Franken pro Monat;
- über 25 Jahre: 150 Franken pro Monat.
Anspruch auf Darlehen des Kantons Zürich
- Haben Sie vom Kanton die Auswahl zwischen einem reduzierten Stipendium und einem Darlehen erhalten? Dann beziehen Sie vom Kanton das reduzierte Stipendium und beantragen für den Differenzbetrag Stipendien bei der Stadt Zürich.
- Bekommen Sie vom Kanton nur ein Darlehen? Dann beziehen Sie dieses nicht (Einverständniserklärung Darlehen nicht an den Kanton zurückschicken), sondern beantragen für diesen Betrag Stipendien bei der Stadt Zürich.
Hohe Ausbildungskosten
Wenn Sie deutlich mehr Schul- oder Studiengebühren bezahlen müssen, als der Kanton für Ausbildungen anrechnet, beteiligt sich die Stadt Zürich bei bestimmten Ausbildungen mit Stipendien.
Wie können Sie Stipendien beantragen?
Hinweis: Dieser Schritt gilt für Personen unter 45 Jahren. Personen ab 45 Jahren beantragen ihre Stipendien direkt bei der Stadt Zürich.
Reichen Sie Ihr Gesuch frühzeitig (3 bis 4 Monate vor Beginn Ihrer Ausbildung) bei der Stipendienabteilung des Kantons Zürich ein. Wenn Sie Ihr Gesuch erst später einreichen, erhalten Sie vom Kanton Zürich weniger Beiträge. Gesuche, die mehr als sechs Monate nach Beginn des Ausbildungsjahres eintreffen, werden nicht mehr behandelt.
Folgendes hilft Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Gesuchs:
- Liste der benötigten Unterlagen siehe Punkt 05: «Beilagen und benötigte Informationen zusammenstellen»
- Mustervorlagen für häufig benötigte Dokumente
- Checkliste zum «Abhaken» – sind alle Unterlagen vorhanden? (Download unten)
Für das Gesuch bei der Stadt Zürich benötigen Sie den positiven Entscheid des Kantons Zürich und eine Ausbildungsbestätigung. Sie müssen das Stipendiengesuch an die Stadt Zürich spätestens 60 Tage nach dem Datum des kantonalen Entscheids (Verfügung) einreichen.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage für die Stipendienentscheide des Laufbahnzentrums bilden die städtische Stipendienverordnung (AS 416.110) sowie die Ausführungsbestimmungen.
Weitere Unterstützung
Information und Beratung für Studierende an Hochschulen:
- Studierende der Universität Zürich: Fachstelle Studienfinanzierung der Universität Zürich.
- Studierende der ETH: Fachstelle der ETH Zürich.
In besonderen Fällen kann die Stipendienberatung Beiträge von Stiftungen und Fonds vermitteln.
Kontakt bei Fragen
Laufbahnzentrum
Stipendienberatung
8036 Zürich
Telefonische Auskünfte
Dienstag bis Donnerstag: 9 bis 11 Uhr, 14 bis 16 Uhr