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Neue Heizungen in der Stadt Zürich sind fast ausschliesslich fossilfrei

News

13. März 2024

Wärmepumpe neben Wohnhaus

Seit Inkraftsetzung des revidierten kantonalen Energiegesetzes (EnerG) am 1. September 2022 wurden in der Stadt Zürich rund 1'000 Baubewilligungen für Wärmeerzeugungsanlagen erteilt. Das revidierte EnerG verlangt bei Neubauten die Installation einer erneuerbaren Wärmeerzeugung. Auch beim Heizungsersatz in bestehenden Bauten wird neu eine erneuerbare Heizung gefordert, wobei das EnerG wirtschaftlich und technisch bedingte Erleichterungen vorsieht, bei denen der Einsatz von fossilen Energieträgern weiterhin zulässig ist (vgl. § 11 EnerG).

Die Analyse der Baubewilligungen zwischen 1. September 2022 und 31. Dezember 2023 weist aus, dass bei lediglich knapp 2 Prozent der bewilligten Wärmeerzeugungsanlagen in der Stadt Zürich aufgrund der oben genannten Erleichterung der Einsatz einer fossil betriebenen Heizung genehmigt werden konnte. Weitere 3 Prozent erhielten eine befristete Bewilligung mit fossilen Energieträgern als Übergangs- oder Notfalllösung. Das revidierte EnerG zeigt Wirkung.

Meldeverfahren findet Anklang

Zusätzlich können Wärmepumpen und Anschlüsse an thermische Netze seit dem 1. Januar 2023 unter gewissen Umständen im Meldeverfahren genehmigt werden. Dies stellt eine enorme Vereinfachung gegenüber dem ordentlichen Baubewilligungsverfahren dar und leistet einen Beitrag zur raschen Transformation der Wärmeversorgung. Im Jahr 2023 wurden in der Stadt Zürich rund 44 Prozent der Bewilligungen für Wärmeerzeugungsanlagen im Meldeverfahren erteilt.