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Stadt Zürich beschafft nur noch fair hergestellte Güter

Medienmitteilung

Zürich geht mit gutem Beispiel voran und hat neue gesamtstädtische Richtlinien für eine sozial verträgliche Beschaffung definiert.

24. März 2010

Die Stadt Zürich setzt sich schon seit längerer Zeit für eine nachhaltige Beschaffung ein. So berücksichtigt sie bei Lebensmitteln wie Kaffee, Tee, Früchten etc. Produkte aus fairem Han-del und kauft neben einheimischen Blumen nur noch solche mit dem Max-Havelaar-Label ein. Im Textilbereich beschaffen diverse Dienstabteilungen bereits heute T-Shirts, die von einer Unternehmung mit dem strengen Zertifikat SA 8000 hergestellt werden. Rand- und Pflastersteine müssen, solange keine anerkannte Deklaration vorliegt, zwingend aus der Schweiz oder aus Europa stammen. Bei handgenähten Sportbällen beschafft das Schul- und Sportdepartement bereits heute nur noch zertifizierte Produkte.

Nun sollen diese Anstrengungen weiter intensiviert werden. Ende 2007 verabschiedete der Stadtrat das Beschaffungsleitbild und die Beschaffungsstrategie der Stadt Zürich, die sich beide der Nachhaltigkeit verpflichten: Die bedeutende Position der Stadt Zürich im Beschaf-fungsmarkt soll demnach unter Berücksichtigung hoher ökonomischer, ökologischer und so-zialer Anforderungen sinnvoll genutzt werden.

Auf Basis dieser Zielsetzungen erarbeitete die Fachstelle Beschaffungskoordination in Zu-sammenarbeit mit dem Umwelt- und Gesundheitsschutz die «Richtlinie Soziale Nachhaltig-keit». Mit dieser Richtlinie soll die soziale Dimension der Beschaffung umfassend geregelt werden. Insbesondere möchte die Stadt Zürich dazu beitragen, dass keine Produkte einge-kauft werden, die unter bedenklichen sozialen Bedingungen hergestellt wurden: So will sie zum Einen durchsetzen, dass die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedin-gungen sowie die Gleichbehandlung von Frau und Mann eingehalten werden. Zum Anderen haben Lieferanten von Produkten, die im Ausland hergestellt werden, die Mindestanforde-rungen der IAO-Kernarbeitsnormen einzuhalten. Weiter will die Stadt Zürich soziale Produkti-onsformen wie z.B. die Angebote der Arbeitsintegration sowie Produkte aus fairem Handel gezielt fördern.

Die Umsetzung der neuen «Richtlinie Soziale Nachhaltigkeit» geschieht mit folgenden drei Instrumenten: den neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen, einem Verhaltenskodex für Vertragspartner der Stadt Zürich sowie einer Selbstdeklaration der Lieferfirmen. Für kritische Produkte wie z.B. Rand- und Pflastersteine, Bälle, Spielwaren, Kaffee, Textilien etc. können ergänzende Anforderungen zur Anwendung kommen.