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Taxanpassungen bei den Alterszentren und Pflegezentren der Stadt Zürich

Medienmitteilung

Die Alterszentren der Stadt Zürich sowie die Pflegezentren passen ihre Betreuungstaxen an. Damit steigt der angestrebte Kostendeckungsgrad. Der Stadtrat hat die Erhöhung und teilweise Senkung der Betreuungstaxen beschlossen.

17. September 2014,11.44 Uhr

Das kantonale Pflegegesetz verlangt, dass die Leistungen der Hotellerie, der Betreuung sowie der Pflege separat ausgewiesen werden und die Taxen für Hotellerie und Betreuung maximal kostendeckend sein dürfen. Damit die effektiven Kosten den Bewohnerinnen und Bewohnern weiterverrechnet werden, passen die Alterszentren und die Pflegezentren der Stadt Zürich die Taxen an. Personen, welche diese Kosten nicht selbst tragen können, haben gesetzlichen Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV.

Vorhalteleistungen kommen allen zugute

Die Alterszentren Stadt Zürich (ASZ) gewährleisten durch die Bereitstellung von Fachpersonal und Infrastruktur eine Grundbereitschaft für die Sicherheit im Alltag. Die bedarfsgerechte, oft akut notwendige, individuelle Unterstützung im Alltag sowie die Gewissheit, dass im Notfall schnell jemand zur Stelle ist, sind wichtige Bestandteile des Wohnens in einem Alterszentrum der Stadt Zürich. Die Kosten für diese sogenannten Vorhalteleistungen werden mit den Taxen abgegolten. In der Betreuungsgruppe 1 (Pflegestufe 0–2) wurden bisher keine Betreuungstaxen verrechnet. Da die Vorhalteleistungen allen Bewohnerinnen und Bewohnern zugutekommen, werden sie künftig auch allen in Rechnung gestellt. Deshalb wird für die Pflegestufe 0–2 per 1. Januar 2015 neu eine Betreuungstaxe von 10 Franken pro Tag eingeführt. Die neue Betreuungstaxe wird dem Verursacherprinzip besser gerecht. Die bisherige Betreuungstaxe der oberen Pflegestufen (8–12) wird von 90 Franken pro Tag neu auf 70 Franken pro Tag gesenkt. Die übrigen Betreuungstaxen bleiben gleich.

Die angepassten Betreuungstaxen erfüllen die Anforderung der angestrebten, vollständigen Kostendeckung. Der Mehrertrag für die Alterszentren Stadt Zürich beläuft sich auf 3,76 Millionen Franken. Dem steht ein Mehraufwand beim Amt für Zusatzleistungen AHV/IV von netto 1,16 Millionen Franken gegenüber.

Höhere Kosten durch kürzere Aufenthaltsdauer

Mit der Einführung der Fallpauschalen in den Spitälern haben die Pflegezentren der Stadt Zürich ihre Aufnahmekapazität stark erhöht. Durch die Schaffung von Aufnahme- und Übergangsabteilungen ist der Übertritt aus dem Spital in ein Pflegezentrum heute innerhalb von zwei Arbeitstagen möglich. 46 Prozent der Eintretenden können wieder nach Hause zurückkehren oder gehen in eine andere Institution, beispielsweise in ein Alterszentrum. Als Folge werden die Aufenthaltsdauern in den Pflegezentren kürzer, einhergehend mit einer markanten Steigerung der Ein- und Austritte. Gerade aber während der Ein- bzw. Austrittsphase benötigen die Bewohnerinnen und Bewohner zusätzliche Begleitung und Betreuung, was sich auf die Kosten auswirkt. Neben der kürzeren Aufenthaltsdauer hat auch die durchschnittliche Pflegebedürftigkeit der Langzeit-Bewohnerinnen und -Bewohner zugenommen. Um weiterhin die Vollkostendeckung anzustreben, erhöhen die PZZ die Betreuungstaxe per 1. Januar 2015 um 5 Franken pro Tag.

Der Mehrertrag für die PZZ beläuft sich auf 2,8 Millionen Franken. Dem stehen Mehrausgaben beim Amt für Zusatzleistungen AHV/IV von netto 1 Million Franken gegenüber.

Aufenthalt in ASZ oder PZZ weiterhin für alle möglich

Trotz dieser Mehrkosten wird ein Aufenthalt in den städtischen Alters- und Pflegezentren auch in Zukunft für alle möglich sein. Wer die Kosten nicht selbst finanzieren kann, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV.
 

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