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Informationen für Betroffene

Palliative Care geht auf den Menschen mit all seinen Bedürfnissen ein. Die Wünsche der Patient*innen stehen im Zentrum.

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Was ist Palliative Care?

Palliative Care umfasst Angebote für unheilbar kranke Menschen, unabhängig vom Alter oder der Diagnose, und deren Angehörige und Bezugspersonen. Zu den Erkrankungen gehören beispielsweise:

  • Krebs
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Lungenkrankheiten (COPD)
  • neurologische Erkrankungen (Bsp. Multiple Sklerose, Parkinson)
  • Autoimmunerkrankungen

Palliative Care kann über die gesamte Dauer einer unheilbaren Krankheit eingesetzt werden. Es gibt keinen klaren Zeitpunkt, wann eine heilende (kurative) und wann eine lindernde (palliative) Behandlung stattfindet. Die zwei Behandlungsarten können sich zeitlich auch überschneiden.

Palliative-Care-Behandlungen können zu Hause, ambulant oder auch stationär erfolgen. 

Kompetenzen aus verschiedenen Fachbereichen

Für die Behandlungen zu Hause, im ambulanten wie auch im stationären Bereich der Gesundheitsversorgung werden je nach Bedarf Fachkräfte aus verschiedenen Fachbereichen beigezogen:

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Ernährungsberatung
  • Psychologie
  • Seelsorge
  • Sozialdienst

Es ist Aufgabe der Palliative Care, die verschiedenen Fachkräfte so zu koordinieren, dass eine optimale Betreuung gewährleistet ist.

Im Weiteren – bei fortgeschrittener Krankheit und zunehmender Komplexität – gibt es auch Palliativstationen in Akutspitälern oder Pflegeheimen sowie Palliativkliniken. 

Informationen zu Palliative Care in den städtischen Pflegezentren

Zentrum für Palliative Care im Stadtspital Zürich

Betreuung zu Hause

Ziel der Palliative Care ist u. a. auch, dass Personen mit unheilbaren Krankheiten, sofern gewünscht, möglichst lange selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben können. Die Spitex oder private Betreuungsdienste unterstützen die Patient*innen und entlasten ihre Angehörigen durch Domizil-Behandlungen.

Für medizinische Notfallsituationen zu Hause ist es ratsam, vorgängig einen entsprechenden Notfallplan festzulegen. 

Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Notfallplan

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung zu medizinischen Massnahmen. Sie wird vorsorglich erstellt und tritt dann in Kraft, wenn Entscheidungen nicht mehr selber getroffen und mitgeteilt werden können. Weitere Informationen und Vorlagen finden sich auf der Website der FMH.

Vorsorgeauftrag 

Ein Vorsorgeauftrag legt bei einer eintretenden Urteilsunfähigkeit fest, wer die Vertretung der handlungsunfähigen Person bei persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten übernimmt. Der Vorsorgeauftrag ist ebenfalls eine schriftliche Willenserklärung. Weitere Informationen finden Sie im FAQ.

Notfallplan

Ein Notfallplan dient in medizinischen Krisen als Leitfaden. Er hilft, absehbare Komplikationen mit der*dem Patient*in sowie deren Angehörigen zu besprechen und entsprechende Massnahmen festzulegen. Der Notfallplan wird bei der*dem Patient*in in einer Notfallbox, zusammen mit den Medikamenten aufbewahrt. Weitere Informationen finden Sie unter Schnelle Hilfe & Notfall.

Finanzierung

Die Leistungen aus der Palliative Care werden grundsätzlich über die obligatorische Krankenversicherung und vom Kanton oder der Wohngemeinde finanziert, teils ergänzt durch Zusatzversicherungen. Allerdings sind je nach Art der Leistungen und je nach Versicherung nicht alle Kosten gedeckt. Informationen zur Kostenübernahme sollten frühzeitig mit der Krankenkasse geklärt werden.

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