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Kunst zeigen und hüten

Die Standortkontrolle von Werken aus der städtischen Kunstsammlung

Text: Mathis Sauter und Ramona Brückner, Kunstsammlung der Stadt Zürich

Fotos: Martin Stollenwerk

Die Kunstsammlung der Stadt Zürich, als Fachstelle der Dienstabteilung Immobilien Stadt Zürich zugeordnet, bewirtschaftet heute über 29 000 Kunstwerke – eine grosse und verantwortungsvolle Aufgabe. Im Herbst/Winter 2008/09 wurde mit dem Projekt «Überprüfung aller Kunstwerke der Stadt Zürich» begonnen, das vom Hochbaudepartement in Absprache mit dem Stadtrat in Auftrag gegeben worden war. Dabei handelte es sich um nichts weniger als die erste Inventur in der Geschichte der über 100-jährigen Kunstsammlung.

Neben den gesamten Lagerbeständen wurden im Laufe der Jahre auch die vielen Tausend ausgeliehenen Werke an Mitarbeitende der Stadt Zürich an rund 600 Adressen kontrolliert. Ziel des Projektes war es, den gesamten Kunstbestand in der Datenbank der Sammlung zu aktualisieren und zu vervollständigen, insbesondere die Angaben zu den Standorten und den Leihnehmerinnen und Leihnehmern. Zudem wurden alle Werkangaben überprüft und falls notwendig ergänzt.

Mathis Sauter von der Kunstsammlung überprüft die sachgemässe Hängung.
Mathis Sauter von der Kunstsammlung überprüft die sachgemässe Hängung.

Gleichzeitig mit der Inventur wurde ein Leihschein eingeführt, den die Leihnehmenden unterzeichnen müssen. Darin ist festgehalten, dass Standortänderungen nur mit Zustimmung der Fachstelle gemacht werden dürfen. An den Kunstwerken dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Sämtliche Beschädigungen oder der Verlust eines Werks sind sofort zu melden. Zudem dürfen nicht mehr benötigte Kunstwerke nicht in eigenen Depots gelagert werden, sondern sind der Fachstelle zu melden, welche die Rücknahme organisiert.

Den Umgang mit Kunst erläutern

Bei der Aufarbeitung zur Aktualisierung der Datenbank wurden viele erfreuliche Funde gemacht, aber es waren auch Mängel und Beanstandungen zu verzeichnen. Diese Erfahrungen verdeutlichten den Sinn und Vorteil der Überprüfung der Kunstwerke vor Ort: Im persönlichen Gespräch mit Leihnehmerinnen und Leihnehmern konnten viele Missverständnisse bei der Handhabung von Kunstwerken ausgeräumt werden –, die Schäden durch unsachgemässen Umgang gingen in der Folge stark zurück.

Fehlende Inventarangaben werden ergänzt.
Fehlende Inventarangaben werden ergänzt.

Nach Abschluss des Projekts im Jahr 2012 wurde beschlossen, künftig jedes Jahr die ausgeliehenen Kunstwerke eines Departements unter die Lupe zu nehmen. Die regelmässige Kontrolle ist einerseits notwendig, um die Übersicht zu den Standorten der ausgeliehenen Kunstwerke aktuell zu halten. Andererseits können dadurch auch aufwändige Projekte wie die erste Inventur vermieden werden. Aufgrund dieser Erwägungen wurde die Standortkontrolle zu einer festen Aufgabe der Fachstelle erklärt.

2013 wurden die Kunstwerke im Schul- und Sportdepartement überprüft, 2014 jene im Gesundheits- und Umweltdepartement und 2015 die Leihgaben im Sozialdepartement. Bei den jährlichen Kontrollen werden alle Räumlichkeiten einer Liegenschaft überprüft, auch solche, die auf der Liste der Leihgaben nicht als Werkstandort erscheinen. So können auch Standorte aktualisiert werden, die der Fachstelle bei kleineren Umzügen von Büros nicht gemeldet werden. Geprüft werden bei den jährlichen Kontrollen auch die Angaben zu den Leihnehmenden. Fehlende Inventarangaben werden in der Datenbank ebenfalls nachgeführt. 

Schäden werden fotografisch dokumentiert.
Schäden werden fotografisch dokumentiert.

Neben der Aktualisierung und Vervollständigung der Informationen wird gleichzeitig der Zustand der Kunstwerke kontrolliert. Allfällige Schäden werden dokumentiert und Restaurierungen in Auftrag gegeben oder allenfalls, wenn es aus konservatorischen Gründen notwendig ist, Umplatzierungen vorgenommen.

Persönlicher Austausch

Der persönliche Kontakt der Fachstelle zu den städtischen Mitarbeitenden ist wichtig und wertvoll, da die Leihnehmenden für den Umgang mit den Kunstwerken besser instruiert und für die speziellen Anforderungen sensibilisiert werden können. Ein Merkblatt, in dem die Leihbedingungen nochmals explizit festgehalten sind, dient als Wegweiser. Gleichzeitig ergibt sich für die städtischen Angestellten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Viele möchten wissen, ob von bevorzugten Künstlerinnen oder Künstlern Werke in die Sammlung zurückgekommen oder neu aufgenommen worden sind.

Andere Leihnehmerinnen und Leihnehmer würden ihre Kunstwerke gerne wieder einmal auswechseln. Und viele geben einfach der Freude über den künstlerischen Schmuck in ihren Büros Ausdruck. Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne Kunst am Arbeitsplatz wird durch die Besuche der Fachstelle oft das Interesse geweckt, und diese Personen sind dann bald in der Ausleihe anzutreffen, wo sie sich mögliche Werke für ihr Büro zeigen lassen.

Fragen im Umgang mit Kunstwerken werden am besten im persönlichen Gespräch geklärt.
Fragen im Umgang mit Kunstwerken werden am besten im persönlichen Gespräch geklärt.

Die Kunstsammlung der Stadt Zürich ist in ständiger Bewegung. Etwa 1500 Werke werden jährlich stadtintern ausgeliehen und etwa gleich viele kommen ins Lager zurück. Zudem werden regelmässig Werke der städtischen Sammlung in Kunstausstellungen in der ganzen Schweiz gezeigt. Das lebhafte Leihwesen verlangt eine stringente Organisation.

So aufwändig die Standortkontrolle ist –, für die Bewirtschaftung der grossen Kunstsammlung ist sie unumgänglich. Das Durchsetzen der Leihbedingungen hilft bei der Betreuung dieses prächtigen und für die Kunstgeschichte der Stadt Zürich wichtigen «Flohhaufens».

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