Global Navigation

Freiraum & Mobilität

Die Manegg ist landschaftlich geprägt vom Sihluferraum und dem Böschungsraum Entlisberg. Die Allmendstrasse, die querenden Feinerschliessungen sowie die Bahnlinie der SZU erschliessen das Gebiet und prägen Freiräume sowie Bebauungen.

Freiraum

Freiraumkonzept
Freiraumkonzept

Die Freiraumachsen in Ost-West-Richtung stärken die ökologischen Qualitäten im Quartier Manegg. Öffentliche Plätze werden zu Treffpunkten und die Strassenräume als Teil des Freiraumnetzes attraktiv und sicher gestaltet.

Die besonderen landschaftsräumlichen Qualitäten des Areals sollen zur Geltung gebracht werden. Mittels verschiedener Freiraumtypologien wird eine Verzahnung des Landschaftsraumes mit der Bebauung angestrebt, ohne dabei die industrielle Prägung des Areals zu verneinen.

Der Böschungsraum im Bereich Greencity ist geprägt durch die öffentliche Kanalpromenade und die Wohnhöfe. In diesen verdeutlicht sich die gestalterische Weiterführung des Waldes im Sinne eines «Hineinfliessens» der Waldvegetation ins neue Stadtgebiet.

Auch dem Sihluferraum wird grosse Bedeutung beigemessen. Entlang des Fuss- und Radweges ist eine Freihaltefläche ausgewiesen, die mit auentypischer Vegetation bepflanzt wird. 

Mobilität

Erschliessung Manegg
Erschliessung Manegg

Das Gebiet ist dank der S-Bahn-Haltestelle Manegg (S4) und der Buslinie Richtung Wollishofen gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen.

Für den Fuss- und Veloverkehr wurden entlang der Allmendstrasse sowie innerhalb des Gebiets neue attraktive Verbindungen geschaffen. Dank einer Passerelle können Strasse und Bahnlinie sicher überquert und das neue Schulhaus optimal erschlossen werden.

Die Groberschliessung für den Autoverkehr bildet die Allmendstrasse. Sie wurde 2018 saniert und neu gestaltet. Über drei lichtsignalgesteuerte Knoten wird das Gebiet rückwärtig erschlossen.

Der Quartierplan Manegg regelt die Feinerschliessung des Gebiets. Aufgrund der beschränkten Kapazität des übergeordneten Strassennetzes wird für kommerzielle Nutzungen die maximal mögliche Fahrtenzahl im Gestaltungsplan beschränkt. 

Weitere Informationen