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Letzigrund: Implenia zieht Berufung betreffend Werklohn-Klage zurück

Medienmitteilung

Die 23-Millionen-Werklohn-Klage der Implenia Schweiz AG gegen die Stadt Zürich ist definitiv vom Tisch: Die Implenia hat ihre Berufung beim Obergericht des Kantons Zürich zurückgezogen. Der Fall ist damit rechtskräftig zu Gunsten der Stadt Zürich erledigt.

13. September 2018

In ihrer Werklohn-Klage machte die Totalunternehmerin Implenia Forderungen geltend, indem sie verlangte, dass die Stadt für Mehrkosten aufzukommen hätte, die beim Bau des Stadions Letzigrund entstanden seien. Die Stadt trat dieser Forderung entschieden entgegen und verwies auf den abgeschlossenen Totalunternehmervertrag.

Die Klage auf Bezahlung der rund 23 Millionen Franken Mehrvergütung durch die Stadt Zürich wurde vom Bezirksgericht des Kantons Zürich zu 98,5 Prozent abgewiesen. Am 25. September 2015 zog die Implenia das Urteil an das Obergericht weiter. Das Obergericht wies die Berufung der Implenia im September 2016 ab und bestätigte damit die Klageabweisung durch das Bezirksgericht Zürich in allen Punkten. In der Folge stützte das Bundesgericht auf Beschwerde der Implenia Schweiz AG die Begründung des Obergerichts in der Werklohnfrage grundsätzlich, hob das Urteil aber dennoch auf, damit noch Gegenforderungen der Stadt durch die Vorinstanz geprüft werden konnten. Der Fall lag also wieder beim Obergericht, bis die Implenia Schweiz AG nun durch den Rückzug der Berufung einen Schlussstrich unter das Verfahren gezogen hat.  

Totalunternehmerverträge bleiben verbindlich

Die Stadt Zürich nimmt diesen Schritt mit Zufriedenheit zur Kenntnis. Der für die Stadt positive Verlauf des Verfahrens ist auch deshalb wichtig, weil die Prinzipien des Totalunternehmervertrags gerichtlich gestützt wurden. Demzufolge ist die Totalunternehmerin für Mehrkosten selbst verantwortlich, sofern Projektänderungen nicht mit dem Auftraggeber formell und nachvollziehbar vereinbart wurden.

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