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Die in der BZO ergänzten Energiezonen werden öffentlich aufgelegt

Medienmitteilung

Die Bau- und Zonenordnung soll um Energiezonen ergänzt werden. In diesen Zonen wird der Anteil erneuerbarer Energien vorgeschrieben. Die Vorlage wird nun öffentlich aufgelegt.

3. Juni 2020

In Erfüllung der Motion der SP-, Grüne- und GLP-Fraktionen (GR 2014/284) sollen die Bau- und Zonenordnung (BZO) neu um Energiezonen ergänzt und der regionale Richtplan entsprechend angepasst werden. Beide Teilrevisionen werden vom 5. Juni bis 4. August 2020 im Amtshaus IV öffentliche aufgelegt und sind zudem im Internet abrufbar. Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung zur Vorlage äussern.

Die Gemeinden haben mit §78a des Planungs- und Baugesetzes die Möglichkeit erhalten, für im Zonenplan bezeichnete, geeignete Gebiete Anordnungen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu treffen. Dabei kann der Anteil erneuerbarer Energien – nicht aber die Art des Energieträgers – vorgeschrieben werden.

In den bezeichneten Gebieten müssen Neubauten sowie Umbauten und bestehende Bauten, deren Wärmeerzeugung ersetzt wird, künftig so ausgerüstet werden, dass höchstens vierzig Prozent des zulässigen Anteils an nicht erneuerbaren Energien für den Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser mit fossilen Brennstoffen gedeckt wird. Die Grundlage dafür schaffen die nun öffentlich aufgelegten Anpassungen des regionalen Richtplans und der BZO. Für die technischen Detailbestimmungen, die Formulierung von Standardlösungen und die Vollzugsbestimmungen wird ein separater Erlass (Verordnung) erstellt.

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