Ombudsstelle der Stadt Zürich
Probleme mit der Stadtverwaltung? ... Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Unsere Grundsätze:
Unabhängig, neutral, vertraulich, kostenlos
- Haben Sie Probleme mit der Zürcher Stadtverwaltung?
- Befinden Sie sich in einem Konflikt mit einer Abteilung oder mit Angestellten der Stadt Zürich?
- Können Sie eine Verfügung oder einen Entscheid der Verwaltung nicht verstehen?
- Fühlen Sie sich missverstanden oder haben das Gefühl, nicht zu Ihrem Recht zu kommen?
- Möchten Sie eine neutrale Beurteilung zu einem Verwaltungsentscheid erhalten?
Öffnungszeiten
Montag 09.00–12.00 Uhr und 13.30 –16.30 Uhr
Dienstag 09.00–12.00 Uhr und 13.30 –16.30 Uhr
Mittwoch 09.00–12.00 Uhr und 13.30 –16.30 Uhr
Donnerstag 13.30–18.30 Uhr
Freitag 09.00–12.00 Uhr und 13.30 –16.30 Uhr
am Donnerstagvormittag bleibt die Ombudsstelle geschlossen
Whistleblowing
Die Ombudsstelle ist auch unabhängige Meldestelle für Whistleblowing.
Haben Sie einen Missstand in der Stadtverwaltung festgestellt und wollen diesen melden, ohne Ihre Identität preisgeben zu müssen? Die Ombudsstelle betreibt gemeinsam mit der Finanzkontrolle eine anonyme Plattform für Whistleblowing. Dort finden Sie alle weiteren Informationen.
Folgender Link führt Sie zum Whistleblowing-Tool: https://www.bkms-system.ch/whistleblowing-stadtzuerich
Was tut die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle bietet Ihnen eine kostenlose, neutrale und unabhängige Hilfe. Sie kann auf niederschwellige Weise beraten, Beschwerden prüfen und vermittelnd tätig werden. An die Ombudsstelle dürfen Sie sich wenden, unabhängig von Ihrem Alter, Wohnsitz, Ihrer Nationalität und auch, wenn Sie verbeiständet sind. Auch juristischen Personen steht die Ombudsstelle offen. Die Ombudsstelle der Stadt Zürich steht ausserdem allen städtischen Mitarbeitenden bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Konflikten am Arbeitsplatz zur Verfügung.
Die Angaben der Ratsuchenden werden nur mit explizitem Einverständnis und in Absprache an die Verwaltung weitergeleitet. Ansonsten gilt der Grundsatz der Vertraulichkeit. Niemand erfährt, dass Sie sich an die Ombudsstelle wenden.
Wo sind wir nicht zuständig?
Nicht zuständig ist die Ombudsstelle für sämtliche privatrechtlichen Angelegenheiten sowie für die Rechtsprechung der Gerichte. Links zu weiteren Ombudsstellen finden Sie unter Links.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Ombudsstelle der Stadt Zürich für Ihr Anliegen zuständig ist, rufen Sie uns am besten an oder melden Sie sich über das Kontaktformular.
Geführt wird die Ombudsstelle durch den Ombudsmann, Pierre Heusser.
Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution MRIG
Die Vereinigung der Parlamentarischen Ombudspersonen Schweiz VPO+ beteiligt sich an der Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution MRIG