Als Reaktion auf die Unfälle wurde die Verkehrsführung an diesem Bahnübergang überprüft. Unter anderem wurden auch Videoaufnahmen gemacht. Daraus ist ersichtlich, dass einige Verkehrsteilnehmende trotz blinkenden Rotlichtern den Bahnübergang noch überqueren. Offenbar ist diesen Fahrzeuglenkenden nicht bewusst, dass die Blinklichter die gleiche Bedeutung wie ein Rotlicht einer Ampel haben. Mit einer Plakatkampagne weisen die Stadtpolizei und die Dienstabteilung Verkehr auf diese gesetzliche Regelung hin. In einer zweiten Phase erfolgt dann die Verzeigung der fehlbaren Fahrzeuglenkenden durch die Stadtpolizei.
Aus verkehrstechnischer Sicht gibt es derzeit keine Verbesserungsmöglichkeiten. Die Stadt Zürich und die SBB sind zwar auf der Suche nach einer Lösung, allerdings gibt es noch kein Standardprodukt, das erfolgversprechend zur Unfallverhütung eingesetzt werden könnte, wenn Fahrzeuglenkende nach dem Einsetzen des Blinklichts den Bahnübergang verbotenerweise befahren. Sowohl der Stadt Zürich als auch der SBB ist viel daran gelegen, dass die Verkehrsteilnehmenden weder sich selber gefährden noch dass es in Folge eines Unfalls zu Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs kommt.